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Falsche Schönheitsideale durch Photoshop: Norwegen schützt Jugendliche mit neuem Gesetz

Falsche Schönheitsideale durch Photoshop: Norwegen schützt Jugendliche mit neuem Gesetz
Foto: Unsplash/Mateus Campos Felipe

Sie sind schlank, sportlich und haben ein perfektes Hautbild: Für Influencer gehört das eigene Aussehen zum beruflichen Kapital. Oft sind Hochglanzbilder auf Instagram und Co. allerdings so stark bearbeitet, dass sie unrealistische Schönheitsideale vermitteln. In Norwegen soll ein neues Gesetz diesem Trend Einhalt gebieten.


Influencer und andere Werbeschaffende müssen in Norwegen von nun an explizit kennzeichnen, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen geändert worden ist. Am Freitag ist in dem skandinavischen Land eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach retuschierte und anderweitig manipulierte Erscheinungsbilder in bezahlten Anzeigen mit einem kreisrunden einheitlichen Hinweis versehen werden müssen. Darunter fallen die Körperform, -größe und Haut, also zum Beispiel Veränderungen der Gesichtsform, breitere Schultern und schmalere Hüften.

„Retuschierte Person“ und „Reklame“ steht auf einem Hinweis der norwegischen Verbraucheraufsichtsbehörde (Forbrukertilsynet). Foto: Verbraucheraufsichtsbehörde/dpa

Die Maßnahme soll dazu beitragen, Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst zu machen, dass Menschen in der Werbung nicht immer so gezeigt werden, wie sie in Wirklichkeit aussehen. Letztlich geht es darum, weniger idealisierte Körper in der Reklame darzustellen und damit vor allem Jüngere zu schützen. „Endlich bekommen wir eine kraftvolle Maßnahme gegen ungesunden Körperdruck, dem gerade Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind“, erklärte die norwegische Kinder- und Familienministerin Kjersti Toppe.

Neue Regel gilt auch für Influencer in Norwegen

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle klassischen und sozialen Medien und ganz ausdrücklich auch für Influencerinnen und Influencer sowie andere Menschen, die Werbung im Internet und in den sozialen Medien online stellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld. Der Hinweis soll rund sieben Prozent der Bildfläche ausmachen und gut sichtbar in der oberen linken Ecke der Werbung platziert werden. Zur Verantwortung gezogen werden können sowohl diejenigen, die die Reklame erstellt haben, als auch die Inserenten, die damit Geld verdienen wollen.

dpa/fin


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Über den Autor/die Autorin:

Finn Bachmann

Finn (21) studiert Politik und Informatik. In seiner Freizeit ist er nicht nur bei der Feuerwehr, für MADS und die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt er über Lokales, Internationales und was ihn sonst so bewegt.

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