Seite auswählen

Werbung

Pfusch bei NFT-Auktion: Neue Vorwürfe gegen Fynn Kliemann

Pfusch bei NFT-Auktion: Neue Vorwürfe gegen Fynn Kliemann
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Influencer und Unternehmer Fynn Kliemann steht nach einer Recherche des ARD-Magazins „Kontraste“ erneut in der Kritik. Derzeit läuft bereits eine Ermittlung wegen Betrugsverdachts gegen ihn.


Die Aufregung um Fynn Kliemann geht weiter. Nachdem Anfang Mai durch eine Recherche des „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann herauskam, dass der Influencer bei seinem Geschäft mit Atemschutzmasken betrogen haben soll, läuft eine Ermittlung wegen Betrugsverdachts gegen ihn. Am Sonntag holte er in einer Instagram-Story dann zum Rundumschlag gegen Medien und „einen Teil der woken linke Szene“ aus – und zog damit viel Kritik und Spott auf sich.

Nun stehen schon die nächsten Vorwürfe gegen ihn im Raum: Kliemann soll laut einer Recherche des ARD-Politikmagazins „Kontraste“ bei einer Auktion mit Musikstücken in Form von Non-Fungible Tokens (NFTs) gepfuscht haben. Käuferinnen und Käufer sollten bei der Auktion mit Kryptowährungen bezahlen.

Kliemann hält eigene Auktionsbedingungen nicht ein

Laut der Recherche verdiente der Unternehmer und Influencer umgerechnet 215.000 Euro mit der Aktion – ein Drittel dieses Umsatzes soll jedoch durch Regelbruch der Auktionsbedingungen zustande gekommen sein. Auf der Website der Auktion war zunächst angegeben, dass die höchstbietende Person am 21. März 2021 um Punkt 20 Uhr das NFT erhält. Ein Bieter meldete sich bei „Kontraste“ und konnte belegen, dass er um 20 Uhr der Höchstbietende war, die Auktion jedoch noch bis 21 Uhr weiterging – mit deutlich höheren Geboten.

Kliemann soll sich bei dem Bieter entschuldigt und auf Twitter gegen Vorwürfe verteidigt haben – ihm seien die Uhrzeiten verschiedener Gebote nicht angezeigt worden. Rechtlich gesehen haben dieser und weitere Betroffene Anspruch auf Schadensersatzzahlungen – egal ob Kliemann die Auktion wissentlich manipuliert oder tatsächlich einfach Fehler gemacht hat.

Betroffene müssen sich selbst um Schadensersatz kümmern

Der bereits erwähnte Bieter entschied sich dagegen, rechtliche Schritte gegen Fynn Kliemann einzuleiten. Er schlug diesem jedoch vor, die zusätzlichen Einnahmen nicht für sich zu nutzen, sondern sie einem guten Zweck zukommen zu lassen. Auf diese Anfrage erhielt er nach eigener Aussage keine Rückmeldung.

Nachdem er sich im vergangenen Jahr noch im Internet gegen die Vorwürfe verteidigte, schweigt Kliemann bisher zu den Erkenntnissen der Recherche.

Von Tim Klein


Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

Unter diesem Namen sammeln wir Beiträge von Gastautorinnen und -autoren, Autorenkollektiven oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei MADS. Die Namen des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin stehen unter dem einzelnen Beitrag.

Poste einen Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

UNSERE MADS-PARTNER

Jetzt zum MADS-Newsletter anmelden

Jetzt zum MADS-Newsletter anmelden

Laufend die neuesten Artikel direkt in deine Mailbox -bequemer geht's nicht. Melde dich schnell und kostenlos an!

Du bist erfolgreich angemeldet