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Erststimme, Zweitstimme, Überhangmandate: So funktioniert die Bundestagswahl

Erststimme, Zweitstimme, Überhangmandate: So funktioniert die Bundestagswahl
Foto: Unsplash/ Glenn Carstens-Peters

Für viele junge Menschen ist die Bundestagswahl ihre erste Wahl. Doch wer wird wie genau gewählt, und was sind eigentlich Überhang- und Ausgleichsmandate? MADS fasst die wichtigsten Infos zusammen.


598 Abgeordnete, 47 Parteien, zwei Kanzlerkandidaten und eine -kandidatin – die Bundestagswahl kann ganz schön unübersichtlich wirken. Noch dazu ist das Wahlsystem an sich bereits eine Besonderheit. Es wird als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet, ist aber bei genauerem Hinblick gar nicht so kompliziert. Alle vier Jahre wird gewählt, teilnehmen dürfen volljährige Bundesbürgerinnen und -bürger, entweder per Briefwahl oder im Wahllokal. Dabei ist wichtig: Ohne den Personalausweis können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme vor Ort nicht abgeben.

Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Auf dem Stimmzettel gilt es dann, zwei Kreuze zu machen: Mit der Erststimme können Wählerinnen und Wähler einen Kandidat oder eine Kandidatin aus ihrem Wahlkreis wählen. Der- oder diejenige mit den meisten Stimmen zieht dann in das Parlament ein. Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise und daher 299 Sitze, die mit Direktmandaten besetzt werden.

Der Bundestag in Berlin
Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Die Zweitstimme ist die wichtigere von beiden: Sie geht direkt an eine Partei und entscheidet, wie die 598 Sitze im Bundestag unter den Parteien aufgeteilt werden. Eine Partei mit einem Fünftel der Zweitstimmen bekommt also auch ein Fünftel der Sitze. Die Sitze besetzt eine Partei mit den Gewinnerinnen und Gewinnern der Wahlkreise und mit den Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten, welche im Vorhinein festgelegt wird.

Es kann aber passieren, dass eine Partei mit der Erststimme mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach der Zweitstimme Sitze zustehen. Das sind die sogenannten Überhangmandate. Damit die Partei aber keinen relativen Vorteil davon hat, gibt es Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Deshalb ist der Bundestag aktuell mit 709 Abgeordneten auch so groß.

Symbolbild Wahlzettel
Foto: Unsplash/ Mika Baumeister

Die Fünfprozenthürde

Zur Wahl stehen insgesamt 47 Parteien. Neben den großen Parteien wie CDU/CSU, SPD und den Grünen gibt es viele Splitterparteien, die meist nicht in den Bundes-tag kommen. Denn wer in das Parlament einziehen will, muss die Fünfprozenthürde knacken – also mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten.

Den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt schließlich nicht das Volk, sondern der Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.

Am Wahltag schließen die Wahllokale um 18 Uhr, danach zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen aus. Dann heißt es, abwarten. Denn ehe die neue Regierung feststeht, kann es noch eine ganze Weile, manchmal sogar Monate, dauern.


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Über den Autor/die Autorin:

Marie Bruschek

Marie (20) studiert Weltliteratur. Wenn sie nicht gerade schlechte Wortwitze macht oder sich zum zehnten Mal Mamma Mia anguckt, schreibt sie für MADS über alles, was sie gerade interessiert.

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