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Artikel 13: Was bedeutet die Urheberrechtsreform?

Artikel 13: Was bedeutet die Urheberrechtsreform?
Foto: Unsplash/Christian Wiediger

Tausende gingen gegen Artikel 13 und Uploadfilter auf die Straße, das Europäische Parlament stimmte trotzdem für die Urheberrechtsreform. Was passiert nun?


Darknet, Filterblase, Touchscreen – du bist ein Digital Native und hast trotzdem keine Ahnung, was diese Begriffe bedeuten? MADS-Autorin Greta erklärt jede Woche ein Netzthema. Dieses Mal: Was bedeutet die Urheberrechtsreform Artikel 13?

Wochenlang war er ein Riesenthema vor allem bei jungen Leuten: Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Er besagt, dass Internetplattformen für die Inhalte haften sollen, die Nutzer auf ihnen hochladen. Das bedeutet etwa, dass ein Musiker Youtube verklagen kann, wenn ein Youtuber ohne Genehmigung ein Video mit einem Song des Musikers hochlädt.

Das Urheberrecht ist das Recht, über sein geistiges Eigentum zu verfügen. Wenn wir ein Foto machen, darf es niemand ohne unsere Erlaubnis benutzen, veröffentlichen oder Geld damit verdienen. Das europäische Urheberrecht zu reformieren war dringend nötig, die bisherige Fassung stammte von 2001. Damals war das Internet längst nicht so entwickelt wie heute: Facebook, Youtube oder Instagram gab es da noch nicht. Genauso wie Memes: Die lustigen Bilder oder Videos verbreiten sich per Internet rasant – und verwenden oft Filmschnipsel, die ja eigentlich urheberrechtlich geschützt sind. An all diese neueren digitalen Möglichkeiten musste die EU ihre Urheberrechtsrichtlinie anpassen.

Aus Artikel 13 wurde Artikel 17

Die Europäische Kommission hat 2016 einen Entwurf erarbeitet. Über den Entwurf hat das EU-Parlament am 26. März abgestimmt – nachdem er vielfach überarbeitet wurde.

Die neue Urheberrechtsrichtlinie hat 32 Artikel. Der umstrittene Artikel 13 heißt mittlerweile Artikel 17. In ihm steht, dass Online-Plattformen wie Youtube oder Facebook künftig das unerlaubte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten verhindern müssen. Sie können aber auch vorher mit dem Rechteinhaber eine Lizenzvereinbarung treffen. Doch im Netz wird täglich so viel hochgeladen, dass es kaum vorstellbar ist, dass die Plattformen das ohne technische Unterstützung schaffen.

Memes bleiben erlaubt – doch Uploadfilter würden sie blockieren

Von Uploadfiltern ist zwar in der Richtlinie nicht die Rede, aber sie könnten den Plattformen helfen. Denn so ein Filter kann Inhalte schneller durchsuchen als ein Mensch. Aber er hat Nachteile: Er kann keine Ironie, Satire oder Parodien erkennen und würde viele legale Inhalte rausfiltern. Zum Beispiel dürfen wir nach der neuen Richtlinie Memes als Zitat oder Parodie hochladen. Ein Uploadfilter würde da aber nur eine Szene aus einem urheberrechtlich geschützten Film registrieren – und unser Meme blockieren. Viele Menschen fürchten auch, dass die Filter zur Zensur missbraucht werden könnten.

Artikel 13 löste deutschlandweit Proteste aus. Foto: Unsplash/Sarah Kurfeß

Deshalb gingen allein in Deutschland Zehntausende Menschen gegen Artikel 17 auf die Straße, 5 Millionen unterzeichneten eine Petition. Sogar die deutsche Version der Online-Enzyklopädie Wikipedia wurde aus Protest für einen Tag abgeschaltet – obwohl sie von dem Artikel ausdrücklich ausgenommen ist. Auch Online-Marktplätze wie Ebay oder Kommunikationsdienste wie Whatsapp bleiben von der neuen Regelung verschont. Weniger streng sind die Regeln außerdem für Plattformen, die jünger als 3 Jahre sind, weniger als 10 Millionen Umsatz im Jahr machen und weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben.

Letzte Chance am 15. April?

Endgültig ist die Entscheidung für die neue Richtlinie noch nicht: Voraussichtlich am 15. April stimmt der Rat der Europäischen Union über den Vorschlag ab. Dort könnte Deutschland sogar noch dafür sorgen, dass die Reform nicht durchkommt – das gilt aber als unwahrscheinlich. Stimmt der Rat dafür, müssen die 28 EU-Mitgliedsstaaten die reformierte Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit und etwas Interpretationsspielraum – anders als bei einer EU-Verordnung. Für uns wird sich also nicht sofort etwas ändern.

Von Greta Friedrich

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Über den Autor/die Autorin:

Greta Friedrich

Greta (22) studiert Technische Redaktion in Hannover. Da lernt sie, Anleitungen zu schreiben – also Technikkram verständlich zu erklären. Das lebt sie auch hier aus. Außerdem mag sie Bücher, Musik und Gartenarbeit.

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