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Corona-Winter an den Schulen: Welche Regeln gelten wo?

Corona-Winter an den Schulen: Welche Regeln gelten wo?
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Bildung ist Ländersache – und der Schutz der Lernenden vor Corona ebenfalls. MADS fasst zusammen, welche Regeln in den Schulen unterschiedlicher Bundesländer gelten.


Anfang 2020 traf das Coronavirus alle Teile der Gesellschaft mit voller Härte – Besonders viele Einschränkungen mussten aber Schülerinnen und Schüler hinnehmen. Die Schule fiel monatelang aus, mit entsprechenden Folgen für Bildungsgerechtigkeit und das seelische Wohlergehen vieler junger Menschen.

Niedersachsen: Keine Schulschließungen – aber regelmäßiges Lüften

Diese Zeit soll sich nicht wiederholen, zumindest nicht in Niedersachsen. Hier versprach Kultusminister Grant Hendrik Tonne im vergangenen Winter: „Wir machen alles, was möglich ist, um die Schulen offen zu halten.“ Dieses Ziel scheint auch weiterhin zu gelten .Solange es keine anderslautende Anweisung der lokalen Gesundheitsbehörden gibt, gilt Präsenzunterricht.

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Auch eine Test- und Maskenpflicht gibt es nicht mehr. Wer möchte, kann sich aber zwei Testkits pro Woche von seiner Schule aushändigen lassen und sich freiwillig auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen. Gleichzeitig weist das niedersächsische Kultusministerium nach wie vor auf die Bedeutung des regelmäßigen Lüftens hin: Alle 20 Minuten sollen für fünf Minuten die Fenster aufgerissen werden.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt: „Offene Schulen und damit so viel Unterricht für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich haben weiterhin höchste Priorität“, wie es das Internetportal des Bundeslandes formuliert. Maskenpflicht und Reihentests sind nicht vorgesehen. Sinnvoll könnten laut Landesregierung aber Wegekonzepte und Plexiglaswände sein, die verhindern, dass man sich auf dem Gang oder im Klassenzimmer zu nahe kommt. Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel wegen Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, können unter bestimmten Bedingungen vom Präsenzunterricht freigestellt werden.

Brandenburg: Distanzlernen nur mit ärztlichem Attest

Grundsätzlich geht das auch in Brandenburg – allerdings mit hohen Hürden. „Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht“, stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf seiner Internetseite fest. Wer dem Präsenzunterricht fernbleiben möchte, braucht auf jeden Fall ein ärztliches Attest. Bei vollständig geimpften Kindern solle Distanzlernen nur bei „gravierenden medizinischen Gründen“ zum Zuge kommen.

Keine Tests in Sachsen

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsens Schulen werden „achtsam zurückgefahren“. „Für an Schulen beschäftigtes Personal und für Schülerinnen und Schüler werden an Schulen Antigen-Schnelltests nicht mehr bereitgestellt,“ heißt es auf der Internetseite des Bundeslandes zum Thema Corona.

Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf die „Schutzwoche“

Die Basismaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern umfassen keine Testpflicht. Befindet sich eine Schule in einem Hotspot, gelten allerdings strengere Regeln: Dann müssen Masken getragen werden. Anlasslose Tests sind in diesem Fall zweimal pro Woche vorgesehen. Anders als etwa Niedersachsen und Brandenburg verzichtete Mecklenburg-Vorpommern auf eine „Schutzwoche“, in der nach den Sommerferien zunächst engmaschiger getestet wurde.


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Über den Autor/die Autorin:

Finn Bachmann

Finn (21) studiert Politik und Informatik. In seiner Freizeit ist er nicht nur bei der Feuerwehr, für MADS und die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt er über Lokales, Internationales und was ihn sonst so bewegt.

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