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Harmloses Hobby? Anwalt warnt vor Besuch von Lost Places

Harmloses Hobby? Anwalt warnt vor Besuch von Lost Places
Foto: Unsplash/ Denny Müller

Lost-Places sind im Trend – in den sozialen Medien zeigen viele Influencer ihre Touren durch Bauten aus vergangenen Zeiten. Im MADS-Interview erzählt Rechtsanwalt Jan B. Heidicker, warum es keine gute Idee ist, verlassene Orte ohne Erlaubnis zu besichtigen – und warum Weglaufen wenig bringt.


Als erste die naheliegendste Frage: Darf man Lost-Places besichtigen?

Wenn Sie die Frage so einfach stellen, ist auch die Antwort darauf relativ einfach und die heißt Nein. Wir hatten im letzten Jahr eine Abmahnung einer Eigentümerin eines richtig klassischen Lost-Places in einem Wald vorliegen. Die Person, die diesen Lost-Place angeschaut hatte, haben wir vertreten. Deswegen haben wir das Thema genauer geprüft und sind zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass man Lost-Places nicht besuchen darf. Und zwar letztendlich aus zweierlei Perspektiven: Einmal aus der zivilrechtlichen und einmal, was noch ein bisschen prekärer ist, aus der strafrechtlichen.

Worin liegt in diesem Fall der Unterschied?

Wenn wir es strafrechtlich betrachten, ist es natürlich so, dass hier der sogenannte Hausfriedensbruch in Betracht kommt. Es wird ein mutmaßlicher Wille des Grundstückseigentümers angenommen: Nämlich, dass dieser nicht möchte, dass sein Grundstück betreten wird. Im Verhältnis zu anderen Strafen sind die, die hier drohen noch relativ milde. Dennoch sieht das Gesetz Geldstrafen oder unter Umständen Freiheitsstrafen vor.

Quelle: privat

Jan B. Heidicker ist Rechtsanwalt und betreibt eine Kanzlei für Internetrecht und Medienrecht in der Nähe von Dortmund. Durch einen Mandanten hat er sich intensiv mit dem Thema Lost-Places beschäftigt.

Und zivilrechtlich ist es natürlich so, dass man sich eine Menge von Ansprüchen vorstellen kann: Einmal das allgemeine Hausrecht, was, wenn es verletzt wird, zu Unterlassungsansprüchen führt. Bei uns kam noch eine besondere Geschichte dazu: Es haben sich nämlich noch alte Familienfotos in dem Lost-Place befunden. Die Person, die wir vertreten haben, hat davon Fotos gemacht und diese in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht. Das ist natürlich eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie per se erstmal eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Die einzige Möglichkeit, um das wirklich sicher und legal hinzukriegen, ist, die Genehmigung des Eigentümers einzuholen.

Jan B. Heidicker

Lost-Places sind nicht unbedingt als Privatbesitz gekennzeichnet oder von einem Zaun umgeben. Kann man sich so herausreden?

Nach meinem Dafürhalten ist das letztendlich völliger Unsinn. Es braucht nicht unbedingt einen Zaun, um klarzumachen, dass ich nicht möchte, dass mein Grundstück betreten wird oder gar, dass jemand in mein Gebäude hineintritt. Selbst wenn ich zu Hause die Tür offen stehen lasse, heißt das ja nicht, dass jemand reinkommen darf. In der Tat ist es aber so, dass die strafrechtliche Rechtsprechung da in Hinblick auf das Hausverbot kleine Unterschiede macht. Da wird schon in gewissen Grenzen unterschieden, ob ein Zaun da war. Aber letztendlich ist wirklich davon abzuraten. Die einzige Möglichkeit, um das wirklich sicher und legal hinzukriegen, ist, die Genehmigung des Eigentümers einzuholen. Nur glaube ich, dass die ganze Sache dann für die Leute nicht mehr so spannend ist.

Macht es die Sache denn schlimmer, wenn man „Andenken“ mitnimmt?

Natürlich geht das nicht. Dann sind wir im Bereich des Diebstahles, im besten Fall vielleicht bei der Unterschlagung, in jedem Fall aber bei einem einschlägigen Eigentumsdelikt. Lost-Place-Besichtigungen werden immer so romantisch dargestellt, aber in juristischer Hinsicht sind sie das definitiv nicht.

Lies auch: Lost Places: So erwachen sie wieder zum Leben

Wenn Sie sich mal ein Worst-Case-Szenario ausmalen – was kann schlimmstenfalls passieren?

Das ist im Prinzip das, was in der uns vorgelegten Abmahnung angedroht wurde – Da konnten wir uns aber mit der Gegenseite verständigen. Das wären umfangreiche Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügungen oder Hauptsacheverfahren gewesen. Am Ende bedeutet das, dass hier sicherlich mit einem Streitwert, wenn man rein zivilrechtlich in so ein Verfahren gehen würde, von mindestens 10 bis 15 Tausend Euro zu rechnen wäre. Wenn man diesen Prozess dann verliert, was auf jeden Fall passiert, muss man rund 3 bis 5 Tausend Euro zahlen. Dazu gehören Gerichtsgebühren und Anwaltskosten – und natürlich hat man dann diesen Unterlassungstitel gegen sich. Wenn es schlecht läuft, kommt noch ein strafrechtliches Verfahren hinterher. Dann wäre, bei Personen ohne Vorstrafen, noch einmal zusätzlich mit einer Geldstrafe von vielleicht 40 bis 60 Tagessätzen zu rechnen. Das entspricht umgerechnet etwa 2 Monaten Gefängnis.

Hier kann man ganz legal auf Erkundungstour gehen: In den Beelitz-Heilstätten in Brandenburg gibt es Führungen und sogar einen Baumwipfelpfad. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Manche Lost-Place-Besucher meinen, sich vor der Strafe zu schützen, indem sie weglaufen, bevor sie ertappt werden. Geht der Plan auf oder kann er auch nach hinten losgehen?

Schlimmer macht es das sicherlich nicht. Sie dürfen weglaufen, weil sie sich in unserem Rechtsstaat natürlich nicht freiwillig den Strafverfolgungsbehörden stellen müssen. Da sind wir bei dem Beispiel mit der Schokolade im Supermarkt: Nach dem Motto „Wenn ich nicht erwischt werde, kann ich sie ja mitnehmen.“ Natürlich kann man weglaufen – Strafbar gemacht hat man sich dann trotzdem.

Interview: Finn Bachmann


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Über den Autor/die Autorin:

Finn Bachmann

Finn (21) studiert Politik und Informatik. In seiner Freizeit ist er nicht nur bei der Feuerwehr, für MADS und die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt er über Lokales, Internationales und was ihn sonst so bewegt.

1 Kommentar

  1. MARCO r.

    „Worst-Case-Szenario“…
    Hier ja nur die rechtliche Seite.
    Aber bei derlei Aktionen ist das Worst-Case-Szenario mit dem Tod verbunden; sei es durch Unfall oder, wie in Lübeck geschehen, dass ein Hausbesitzer einen tödlichen Schuss abgibt. über rechtliche Dinge braucht man sich da keine Sorgen mehr zu machen.

    Antworten

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