Seite auswählen

Werbung

Transsexuellengesetz: Das soll sich jetzt ändern

Transsexuellengesetz: Das soll sich jetzt ändern
Foto: Unsplash/Sharon McCutcheon

Wer in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen ändern will, muss derzeit eine Menge Hürden überwinden. MADS erklärt, was das aktuelle Transsexuellengesetz beinhaltet und welche Änderungen geplant sind.


Wer sich dem bei der Geburt eingetragenen Geschlecht nicht zugehörig fühlt, gilt als transgeschlechtlich und kann in Deutschland das Geschlecht und den Vornamen ändern. Eine Anpassung ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die neue Bundesregierung möchte den Weg zur Personenstandsänderung erleichtern und das derzeitige Transsexuellengesetz (TSG) abschaffen. An diese Stelle soll dann das Selbstbestimmungsgesetz treten.

Transsexuellengesetz aus den 80ern

Das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahr 1980. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten FDP und Grüne immer wieder eine Neuerung gefordert. Derzeit können Personen ihren Vornamen und ihr Geschlecht nämlich nur dann ändern, wenn sie seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, ihren Vorstellungen, also ihrem Wunschgeschlecht, entsprechend zu leben. Es muss außerdem eine belegte Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich dieses Gefühl nicht wieder ändert. Als Grund hierfür muss die betroffene Person dann ihre transgeschlechtliche Prägung angeben. Die Namensänderung kann vom Gericht zurückgenommen werden, wenn die Person 300 Tage danach Elternteil wird.

Lange Zeit gab es noch weitere Voraussetzungen, um auch das Geschlecht zu ändern. Betroffene mussten unfruchtbar sein und sich mindestens einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben, die die äußeren Geschlechtsmerkmale betrifft. Diese viel kritisierte Vorschrift hatte das Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt.

Geschlecht ändern: So funktioniert es derzeit

Um Vornamen und Geschlecht zu ändern, muss die betroffene Person beim Gericht einen Antrag stellen und dabei zwei Gutachten von zwei verschiedenen Sachverständigen für ihr Vorhaben vorlegen. Die Richterin oder der Richter entscheidet schließlich über eine Änderung. Das Verfahren ist sehr zeitintensiv und kostet viel Geld, was die Ampelkoalition kritisiert. Bereits in der Großen Koalition war eine Reform des TSGs immer wieder Thema, es fand jedoch kein Gesetzesentwurf eine Mehrheit im Bundestag. „Es ist beschämend, dass unser Staat transgeschlechtliche Menschen immer noch wie unmündige Bittsteller behandelt“, sagt damals der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Was sich warum ändern soll

Das soll sich nun ändern. „Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst“, so Brandenburg. „Der unnötigen Schikane durch externe Gutachten und Gerichtsverfahren setzen wir ein Ende.“ Das geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass ein Verfahren beim Standesamt die gerichtliche Anhörung ersetzt. Damit entfiele auch die Gutachtenpflicht. Außerdem müssten die Krankenkassen nach dem neuen Entwurf alle geschlechtsangleichenden Behandlungen übernehmen. Das ist bisher nicht immer der Fall.

Die Ampelkoalition wolle mit der Gesetzesänderung der Queerfeindlichkeit entgegenwirken, heißt es zur Begründung im Koalitionsvertrag. Daneben plant die neue Regierung weitere Änderungen für ein bunteres Zusammenleben: Sie will das Blutspendeverbot für Männer, die mit Männern schlafen, abschaffen, das Abstammungsrecht zugunsten lesbischer Elternpaare reformieren und Aufklärung an Schulen fördern.

Hinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es fälschlicherweise, dass Unfruchtbarkeit und eine geschlechtsangleichende Operation noch heute Voraussetzung für die Änderung des Geschlechts seien. Die Redaktion bittet, den Fehler zu entschuldigen.

Von Chantal Moll


Lies auch:


Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

Unter diesem Namen sammeln wir Beiträge von Gastautorinnen und -autoren, Autorenkollektiven oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei MADS. Die Namen des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin stehen unter dem einzelnen Beitrag.

3 Bemerkungen

  1. H

    „Männer, die mit Männern“… Soll man/ frau sich den Satz lieber selbst vervollständigen?

    Antworten
    • Johanna Stein

      Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler korrigiert.

      Antworten
  2. Adley

    „Geschlecht ändern“ Alleine diese Formulierung schon wieder… Mir hängt es zum Hals raus, dass es die Leute nie verstehen. Man kann ein Geschlecht nicht von den Geschlechtsteilen abhängig machen. Ich bin selbst Trans und bin eine Frau auch mit Penis. Und ich werde mein Geschlecht nicht ändern, wenn ich eine Operation habe. Und es ist auch keine Umwandlung, sondern eine Angleichung.

    Antworten

Poste einen Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

UNSERE MADS-PARTNER

Jetzt zum MADS-Newsletter anmelden

Jetzt zum MADS-Newsletter anmelden

Laufend die neuesten Artikel direkt in deine Mailbox -bequemer geht's nicht. Melde dich schnell und kostenlos an!

Du bist erfolgreich angemeldet