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Nach Petition: Upskirting-Verbot tritt in Kraft

Nach Petition: Upskirting-Verbot tritt in Kraft
Foto: Tamas Munkacsi

Einer Frau unerlaubt unter den Rock zu filmen oder zu fotografieren, sogenanntes Upskirting, war in Deutschland bisher nichts weiter als eine Ordnungswidrigkeit. Zum Jahreswechsel ist diese Gesetzeslücke geschlossen worden.


Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg sind die Initiatorinnen einer Petition, die das Verbot des heimlichen Fotografierens unter den Rock fordert. Lange haben sie für das Verbot des sogenannten Upskirtings gekämpft. Dass es sich beim Upskirting bisher nur um eine Ordnungswidrigkeit handelte, war für die Beiden unverständlich.

Mit dem neuen Jahr wird die Forderung nun endlich umgesetzt: Upskirting kann nun mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zuvor hatten Ida und Hanna mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Im MADS-Interview erzählen die beiden Frauen, wieso ihre Petition so wichtig ist. Neben der abschreckenden Wirkung der drohenden Strafe sieht Hanna Seidel das neue Gesetz auch als Zeichen dafür, dass das Problem nun endlich ernstgenommen werde. „Das ist ein ganz großes Symbol für Justiz, Politik und Gesellschaft. Die Symbolkraft sollte nicht unterschätzt werden“, zitiert sie das RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Auch das Fotografieren von Unfallopfern ist verboten

In diesem Zuge wird gleich noch eine weitere Art unangebrachter Fotografien unter Strafe gestellt: Wer Aufnahmen von Unfallopfern oder Verstorbenen macht, kann nun ebenfalls bestraft werden. damit soll die Privatsphäre der Verletzten und deren Angehörigen geschützt werden. Zudem hofft die Politik, so die häufige Behinderung von Rettungseinsätzen durch Gaffer beschränken zu können.

Von Finn Bachmann.

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Über den Autor/die Autorin:

Finn Bachmann

Finn (21) studiert Politik und Informatik. In seiner Freizeit ist er nicht nur bei der Feuerwehr, für MADS und die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt er über Lokales, Internationales und was ihn sonst so bewegt.

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