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„Mickey’s Mouse Trap“: Wieso ein Horrorfilm mit Micky Maus legal ist

„Mickey’s Mouse Trap“: Wieso ein Horrorfilm mit Micky Maus legal ist
Foto: MM Trap LTD/AP

Im angekündigten „Mickey’s Mouse Trap“ soll die Disney-Ikone Micky Maus zum Horror-Killer werden. MADS erklärt, wie ein derartiger Film entstehen kann – und was Micky-Fans im Kino erwartet.


Ganz nach dem Motto „New year, yew me“ scheint die Disney-Ikone Micky Maus einen Imagewechsel zu vollziehen. Im angekündigten Horrorfilm „Mickey’s Mouse Trap“ soll der Nager dieses Jahr nämlich zum Slasher-Killer mutieren – jedoch ohne Lizenz oder Genehmigung von Disney.

Aus Micky Maus wird Micky Myers

Im frisch veröffentlichten Trailer zu „Mickey’s Mouse Trap“ jagt ein Killer eine Gruppe Teenager in einer Arcade-Spielhalle – und trägt dabei eine Maske der Disney-Maus. Die zur Schau gestellten Elemente eines Slasher-Horrorfilms dürften zumindest Genre-Fans bekannt sein, denn laut Trailer erwartet die Zuschauenden im Kino eigentlich nur eine Micky-Version von Horror-Legenden wie Michael Myers aus „Halloween“ oder Jason Voorhees aus den „Freitag der 13.“-Filmen.

Noch vor Disneys Nagetier-Ikone war auch der eigentlich so liebenswerte Winnie Puuh 2023 in einem eigenen Slasher-Film zu sehen. Obwohl „Winnie the Pooh: Blood and Honey“ überwältigend schlechtes Feedback bekam, war der Film ein finanzieller Erfolg – kein Wunder also, dass nun auch Horror-Micky im Kino landen soll.

Copyright ausgelaufen

Doch wie ist der Micky-Slasherfilm überhaupt möglich? Es ist schließlich kaum vorstellbar, dass Disney seiner Maus einen Horror-Ausflug erlaubt. Das muss der Konzern auch gar nicht, denn das Copyright für die erste Version der Figur ist in den USA am 1. Januar 2024 ausgelaufen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Version der Figur aus dem 1928 erschienen Cartoon „Steamboat Willie“ darf frei verwendet werden, ohne Genehmigung von Disney.

Foto: Walt Disney Co./Everett Collection/Imago

Wichtig zu beachten ist hierbei jedoch, dass ausschließlich die Micky-Maus-Version aus „Steamboat Willie“ und die aus „Plane Crazy“ (ebenfalls aus dem Jahr 1928) verwendet werden dürfen, nicht aber die moderneren, bunt gestalteten Adaptionen der Figur. Wer sich hingegen nur an den Cartoons von 1928 bedient, kann mit Micky Maus eigene Werke erschaffen – wie zum Beispiel den Horrorfilm „Mickey’s Mouse Trap“. Auch „Winnie the Pooh: Blood and Honey“ konnte nur produziert werden, weil das Copyright für die frühe Version der Figur ebenfalls ausgelaufen ist.

Gemischtes Feedback in sozialen Medien

In den sozialen Medien wird der angekündigte Horrorfilm diskutiert – während einige Userinnen und User die Idee schlichtweg lustig finden und sich auf ein Trash-Erlebnis einstellen, bezeichnen andere derartige Projekte als „Ausbeutung“ einer Kindheits-Ikone.

Einige Userinnen und User loben (oder kritisieren) zudem die Herangehensweise des Filmteams: Da das Urheberrecht der Figur gerade erst ausgelaufen ist, müssen die Arbeiten am Projekt natürlich schon viel früher begonnen haben, um pünktlich den ersten Trailer zu veröffentlichen. Wer sich den neuen Horror-Nebenjob der Disney-Maus in „Mickey’s Mouse Trap“ ansehen möchte, muss sich nur noch bis zur Veröffentlichung im März 2024 gedulden.


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