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MADS erklärt: 75 Jahre Grundgesetz

MADS erklärt: 75 Jahre Grundgesetz
Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Illustration

Das Fundament unseres Zusammenlebens wird am 23. Mai 75 Jahre alt: das Grundgesetz. Anlässlich dieses besonderen Geburtstags finden deutschlandweit Feiern und Demonstrationen statt. MADS erklärt, wie das Regelwerk zustande kam.


23. Mai 1949: Konrad Adenauer, später der erste Bundeskanzler, verkündet das deutsche Grundgesetz, und die Bundesrepublik Deutschland entsteht. Doch zunächst gilt das Regelwerk nur für den Westen Deutschlands – und ab 1990, dem Jahr der Wiedervereinigung, dann für ganz Deutschland. Bis heute bildet es die Grundlage für unseren demokratischen Staat – mit mittlerweile 60 Änderungsgesetzen. Nur zwei Artikel sind nicht verhandelbar:

Atikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 20: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wenn eins der übrigen Gesetze einer Änderung bedarf, müssen zwei Drittel des Bundestags sowie zwei Drittel des Bundesrats zustimmen. Zuletzt änderten die Abgeordneten im Dezember 2022 das Grundgesetz in Verbindung mit dem geplanten Bundeswehr-Sondervermögen.

Wie das Grundgesetz entstand

Mit dem Ende des Kriegs 1945 wird Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Unter ihnen entstehen Bundesländer und damit Ministerpräsidenten. Der Westen einigt sich darauf, einen eigenen westdeutschen Staat zu gründen – und dieser braucht Regeln. Der Parlamentarische Rat, von den Landesparlamenten gewählt, schreibt das Gesetz in acht Monaten. Er besteht aus 61 Männern und vier Frauen. Besonders diesen wenigen Frauen ist zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau es ins Grundgesetz schaffte. Vor allem Elisabeth Selbert (SPD) setzte sich für den Artikel ein.

Artikel 3, Absatz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Ursprünglich sollte das Grundgesetz nur als Platzhalter dienen, bis Deutschland wiedervereinigt ist und eine gemeinsame deutsche Verfassung verabschiedet wird. Doch stattdessen gilt das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung für die gesamte Bundesrepublik. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) wies kürzlich in einem FAZ-Interview auf den Ursprungsgedanken des Grundgesetzes hin und forderte eine Volksabstimmung darüber. Damit stieß er schnell auf Widerspruch im Bundestag.

Heutige Kritik am Grundgesetz

Kritik an der deutschen Verfassung gab es zu jeder Zeit – so kommt es bis heute zu gelegentlichen Änderungen oder Einschränkungen, da einzelne Artikel entweder nicht mehr zeitgemäß erscheinen oder aufgrund einer aktuellen Situation angepasst werden müssen. So fordert die queere Szene seit Jahren, das Gleichheitsgesetz um den Begriff der sexuellen Identität zu erweitern.

Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Im WDR-Podcast „6.30“ sagte der deutsche Schauspieler und Fernsehmoderator Jochen Schropp dazu: „Leider finden queere Menschen hier noch keinerlei Erwähnung. Das sollte sich auf jeden Fall ändern, denn bis heute sind LGBTIQ-Menschen in Deutschland vom grundgesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz ausgeschlossen. Wir brauchen das Grundgesetz für alle.“

Unterrichtseinheit zum Grundgesetz in Bayern

Um Kritik und Diskussionen über das Grundgesetz besser möglich zu machen, plant die bayrische Landesregierung ab dem kommenden Schuljahr die „Verfassungsviertelstunde“. Einmal die Woche diskutieren die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten über das Grundgesetz und die bayrische Verfassung. Die Landesregierung, bestehend aus der CSU und den Freien Wählern, will damit dem Populismus und Extremismus etwas entgegensetzen.


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Über den Autor/die Autorin:

Chantal Moll

Chantal (27) ist als freie Journalistin in Bremen und Hannover unterwegs. Für MADS beschäftigt sie sich am liebsten mit queeren Themen und dem aktuellen Geschehen. Ansonsten steckt sie ihre Nase gerne in Bücher und rezensiert das Gelesene direkt für uns.

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