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30 Jahre internationaler Tag der Kinderrechte – was steckt dahinter?

30 Jahre internationaler Tag der Kinderrechte – was steckt dahinter?
Foto: Unsplash/Ben Wicks

Der internationale Tag der Kinderrechte am 20. November jährt sich zum 30. Mal. Bei MADS erfahrt Ihr, worum es bei dem Tag geht und was bereits dadurch erreicht wurde.


Die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind in einem eigenen Gesetz festgehalten. Die Kinderrechte regeln in 54 Artikeln unter anderem den Anspruch auf die Deckung der Grundbedürfnisse, das gleiche Recht für alle Kinder, das Recht auf Bildung, elterliche Fürsorge und eine gewaltfreie Erziehung. Tatsächlich ist das Gesetz noch verhältnismäßig jung – die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde 1989 verabschiedet. 1992 trat es in Deutschland in Kraft. Am 20. November jeden Jahres ist der internationale Tag der Kinderrechte.

Doch auf der ganzen Welt werden sie immer noch unterschiedlich durchgesetzt. So geht es den Kindern und Jugendlichen in Deutschland verhältnismäßig gut. In anderen Ländern kämpfen sie um Trinkwasser oder die Gleichstellung von Jungen und Mädchen. In der Bundesrepublik zeigt sich die Missachtung der Kinderrechte an anderen Stellen, schreibt das Kinderrechteforum. Themen in Deutschland sind vordergründig Misshandlungen und sexualisierte Gewalt. Hinzu kommen Fälle von Vernachlässigung, zum Beispiel durch die Eltern. Hilfe können sich Betroffene unter 18 Jahren zum Beispiel auf „helpando“ suchen. Das Kinderrechteforum (KRF) rief die kostenlose und vertrauliche Plattform ins Leben.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Bereits zwei Jahre nachdem das Gesetz in Deutschland in Kraft getreten ist, bemängelte das 1994 gegründete Aktionsbündnis Kinderrechte, dass die Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert sind. „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt“, moniert das Bündnis. In Artikel 6 des Grundgesetzes werden Kinder zwar erwähnt, erhalten jedoch keine eigene Stimme.

Auch die Politik kritisiert diesen Umstand immer wieder. Bereits im Juni 2021 scheiterte die große Koalition aus CDU und SPD an diesem Vorhaben. Damaligen Medienberichten zufolge konnten sie sich nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen. Die aktuelle Regierung aus SPD, Grüne und FDP hält die Änderung in ihrem Koalitionsvertrag fest und wird voraussichtlich einen nächsten Versuch starten. Bleibt nur abzuwarten, wann das passiert.

Von Chantal Moll

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Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

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