CDU verbietet Gendern in hessischen Abiturprüfungen
Die Regierung des Bundeslands Hessen gab kurz vor dem Start des diesjährigen Abiturs bekannt, dass Schülerinnen und Schüler in ihren Prüfungen keine Sonderzeichnen zum Gendern benutzen dürfen. Verstoße könnten zu einer schlechteren Benotung führen.
Das Thema Gendern sorgt in Deutschland erneut für Streit: Wie mehrere Medien, unter anderem die „Frankfurter Rundschau“, übereinstimmend berichteten, gab die hessischen Landesregierung vor dem diesjährigen Abiturstart in Hessen am Mittwoch bekannt, dass Schülerinnen und Schüler in ihren Prüfungen keine Sonderzeichnen zum Gendern benutzen dürfen. Darunter fallen das Sternchen, Doppelpunkte und Strichzeichen. Wer dagegen verstößt, riskiert eine schlechtere Benotung. Damit hält die größte Partei der Landesregierung, die CDU, ein Versprechen. Mit dem Vorhaben, Sonderzeichen für das Gendern im schulischen Rahmen zu eliminieren, ging die Partei in den Wahlkampf.
Gendern: Hessen, Bayern und Sachsen mit Verboten
Mit diesem rigorosen Verbot ist Hessen nicht allein, aber in der Minderheit der Bundesländer. Einzig Bayern und Sachsen schreiben ihren Schülerinnen und Schülern ebenfalls vor, die gendergerechte Sprache nicht innerhalb der Schule zu verwenden. Sachsen setzte dieses Vorhaben bereits 2021 durch. Dort ist, genau wie in Bayern, auch das Gendern in offiziellen und behördlichen Schreiben verboten. Ähnliches setzte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) Ende März nun auch in seinem Bundesland durch.
Die Grünen wehrten sich gegen die neue Regelung für Abiturientinnen und Abiturienten, jedoch ohne Erfolg. Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) begründete die Entscheidung damit, dass der deutsche Rat der Rechtschreibung Sonderzeichen im Kontext der geschlechtsneutralen Sprache als nicht korrekt einstuft. Der bildungspolitische Sprecher der Grünen Daniel May kritisierte die Entscheidung der CDU damit, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Verwenden von gendergerechter Sprache einzig und allein ihre politische Haltung ausdrücken würden. Dies als Fehler anzustreichen sei keine Frage von Grammatik, sondern eine Bewertung von politischen Einstellungen.
Kritikerinnen und Kritiker befürchteten zudem einen zusätzlichen Aufwand beim Korrigieren für alle Lehrkräfte. Aus diesem Grund plant die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen eine anonyme Umfrage unter Lehrkräften, die zeigen soll, ob das Verbot tatsächlich einen Mehraufwand beim Korrigieren nach sich zog.
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