Schwangerschaftsabbruch: Zahl der Abtreibungen in Deutschland steigt
Immer mehr Schwangerschaften werden in Deutschland abgebrochen. Das zeigen die Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch, die das Statistische Bundesamt am Mittwoch veröffentlichte. So erreichte die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen 2023 den höchsten Stand seit 2012. MADS erklärt, wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist und wie ein Abbruch medizinisch durchgeführt wird.
Zum Thema Abtreibungen gibt es immer wieder hochemotionale Debatten. Vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen seit Langem im der Kritik. Neue Statistiken zeigen: Die Zahl der Abbrüche steigt in Deutschland.
Schwangerschaftsabbruch: Die Rechtslage
Nach §218 des Strafgesetzbuches ist erst einmal jede Art des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland grundsätzlich strafbar. Das heißt, dass der Schwangeren und den Ärztinnen oder Ärzte eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bei der Durchführung drohen. Es gibt aber drei Ausnahmen.
Beratungsregelung
Ein Schwangerschaftsabbruch ist straffrei, wenn die Schwangere mindestens drei Tage vor der Prozedur eine anerkannte Beratungsstelle aufgesucht hat und eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. In diesem Beratungsgespräch wird zum Beispiel über die Gründe für den Abbruch gesprochen, über gesundheitliche Risiken aufgeklärt und auch andere soziale Hilfe angeboten. Die Beratungsregelung darf nur in den ersten 14 Wochen nach der letzten Regelblutung in Anspruch genommen werden.
Medizinische Indikation
Wenn die Schwangerschaft oder die Geburt des Kindes für die Schwangere eine körperliche oder seelische Gefahr darstellt, dann ist der Beendigung der Schwangerschaft ebenfalls straffrei. Ob so ein medizinischer Grund vorliegt, wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt. Diese Ausnahme gilt im Gegensatz zur Beratungsregelung für die ganze Dauer der Schwangerschaft.
Kriminologische Indikation
Bei einer Schwangerschaft, die durch eine Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt entstanden ist, ist der Abbruch auch nicht rechtswidrig. Dies muss übrigens nicht von der Polizei ermittelt werden, sondern allein die Beurteilung der Ärztin oder des Arztes reicht aus. Diese Ausnahme gilt aber auch nur innerhalb der ersten 14 Wochen nach der letzten Regelblutung.
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
Die Schwangerschaft kann sowohl operativ als auch mit Medikamenten abgebrochen werden. Welche Methode dabei eingesetzt wird, hängt meistens von der Schwangerschaftsdauer ab. Dies ist je nach Land unterschiedlich, weshalb sich die folgenden Erklärungen auf Deutschland beziehen. Verschiedene Krankenhäuser und Arztpraxen haben aber auch oft abweichende Empfehlungen. Beide Methoden werden meist ambulant durchgeführt und die Schwangere muss für die Zeit danach eng ärztlich betreut werden, um Komplikationen wie Blutungen oder Infektionen früh zu erkennen.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch durch Medikamente wird bis zur neunten und dann wieder ab der vierzehnten Schwangerschaftswoche eingesetzt. Dabei erhält die Schwangere das Medikament Mifepriston, welches das Schwangerschaftshormon Progesteron verdrängt und somit die Schwangerschaft beendet. Nach 24 bis 48 Stunden bekommt sie dann noch das Hormon Prostaglandin. Diese Medikamente gehen mit Nebenwirkungen einher, weshalb auch Schmerzmittel und Medikamente gegen Übelkeit verschrieben werden.
Operativer Schwangerschaftsabbruch
Zwischen der zehnten und der vierzehnten Schwangerschaftswoche wird in Deutschland dagegen der operative Schwangerschaftsabbruch von den medizinischen Gesellschaften empfohlen, kann aber generell auch vorher schon eingesetzt werden. Die Prozedur, die zum Einsatz kommt, nennt sich Vakuumaspiration. Dabei wird der Embryo oder Fötus mit einem Röhrchen abgesaugt. Diese OP findet meist in Vollnarkose statt, eine lokale Betäubung kann aber auch ausreichen. Eine Kürettage, also das Ausschaben der Gebärmutter, was früher oft durchgeführt wurde, wird nicht mehr empfohlen, kann aber in besonderen Fällen noch zum Einsatz kommen.
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