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Nebenjob finden: Diese Dinge müssen Jugendliche beachten

Nebenjob finden: Diese Dinge müssen Jugendliche beachten
Foto: Unsplash/GrapeImages

Um das Taschengeld ein wenig aufzubessern, können auch schon Jugendliche arbeiten. Bei der Jobsuche sollten sie aber einige Dinge beachten. Die wichtigsten Infos zum Thema Nebenjob.


So alt müssen Jugendliche für einen Nebenjob sein

Jugendliche dürfen ab dem Alter von 13 Jahren arbeiten, sofern die Eltern dem zustimmen. Außerdem darf der Nebenjob nicht davon abhalten, zur Schule zu gehen, da man mit 13 Jahren immer noch schulpflichtig ist. Wer jünger als 13 Jahre alt ist, darf lediglich im Haushalt mithelfen.

Diese Arbeitszeiten sind zulässig

13-Jährige dürfen bis zu fünf Tage die Woche für täglich zwei Stunden bis maximal 18 Uhr arbeiten. Die Arbeit darf weder Entwicklung noch Gesundheit gefährden.

15- bis 18-Jährige sind schon etwas freier bei der Jobwahl. Sie dürfen am Tag bis zu acht Stunden arbeiten. Doch auch hier gibt es Einschränkungen: Wer in der Gastronomie beschäftigt ist, darf dort nur bis 22 Uhr aushelfen. Insgesamt dürfen Jugendliche nicht mehr als fünf Tage die Woche arbeiten.

So viel kann man beim Nebenjob verdienen

Den Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro bekommen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Das heißt, Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, haben keinen Anspruch darauf. Sie erhalten das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gehalt.

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Jobideen: Zeitungen austragen und Gassi gehen

Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, darunter zum Beispiel Zeitungen austragen oder mit Hunden Gassi gehen. Für das Austragen von Zeitungen kann der Lohn stark variieren. Hierbei kommt es nämlich darauf an, welche Zeitungen man austrägt und wie schnell man ist. Auch beim Gassi gehen fällt das Gehalt unterschiedlich aus. Man sollte vorher absprechen, wie viel Geld die Hundebesitzer pro Spaziergang zahlen wollen.

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Babysitting: Mehr als Kinder beaufsichtigen  

Wer gut mit Kindern umgehen kann, könnte nebenbei als Babysitter oder Babysitterin arbeiten. Die Hauptaufgabe ist es dabei natürlich, Kinder zu beaufsichtigen. Allerdings sollte man sich auch darauf einstellen, mal Mahlzeiten vorzubereiten oder sich um die Körperpflege der Kinder zu kümmern. Auch hier ist es ratsam, den Lohn schon vorher mit den Familien festzulegen.

Nachhilfe als Nebenjob: Motivation weitergeben

Wer in der Schule in bestimmten Fächern gute Leistungen erbringt, könnte darin Nachhilfeunterricht geben. Man hilft Schülerinnen und Schülern bei Hausaufgaben und kann sie auf Klassenarbeiten vorbereiten. Für diesen Nebenjob sollte man motiviert sein, um somit auch die Schülerinnen und Schüler zu motivieren. Ein Vorteil ist, dass der Lohn hier ebenfalls selbst festgelegt werden kann.

Kellnern: Gehalt durch Trinkgeld aufbessern

Auch beim Kellnern in Gaststätten kann man sich etwas dazu verdienen. Am besten fragt man einfach bei einem Café oder Restaurant in der Nähe nach, ob es dort einen geeigneten Nebenjob gibt. Wer jedoch in Bars oder Biergärten arbeiten will, muss volljährig sein. Beim Kellnern kann man als minderjährige Person mit etwa 6 bis 8 Euro pro Stunde rechnen, durch Trinkgeld lässt sich dies noch aufbessern.

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Von Mia Holtmannspötter


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Über den Autor/die Autorin:

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