Seite auswählen

Werbung

Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Abschluss studieren: Kritik an Beschluss

Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Abschluss studieren: Kritik an Beschluss
Foto: Peter Kneffel/dpa

Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, die fluchtbedingt nicht an den Abschlussprüfungen teilnehmen konnten, können sich in Deutschland trotzdem für ein Studium bewerben. Für diesen Beschluss erhält die Kultusministerkonferenz viel Kritik. Der Vorwurf: Doppelmoral und Rassismus.


Atay Küçükler lässt seine Wut auf Instagram raus. „Ich bin sauer auf Deutschland und deren Doppelmoral, wenn es darum geht, hilfsbereit zu sein oder nicht“, schreibt er und bezieht sich damit auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK). In der vergangenen Woche entschieden die Ministerinnen und Minister, dass es ukrainischen Geflüchteten ermöglicht werden soll, in Deutschland ohne einen Schulabschluss zu studieren. „Es ist schön, dass Menschen aus der Ukraine diese Möglichkeit bekommen“, meint Küçükler, „aber warum gilt das nicht für alle Schutzsuchenden?“

Mit dieser Meinung steht Küçükler nicht allein da. Die Kommentarspalten verschiedener Nachrichtendienste sind voll von der Frage nach Ungleichbehandlung von Geflüchteten. So schreibt eine Userin: „Gerechtigkeit für alle die, vom Krieg kommen, und nicht nur für Ukrainische.“ Ein anderer User meint: „Warum nur für ukrainische Flüchtlinge? Warum muss man zwischen Flüchtlingen unterscheiden?“ Viele User sind sich einig: Der KMK-Beschluss sei rassistisch.

Hängt Solidarität von Herkunft Geflüchteter ab?

Atay Küçükler ist Aktivist und setzt sich unter anderem gegen Rassismus und Diskriminierung sowie für zugängliche Bildung ein. „Grundsätzlich finde ich gut, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer die Zugänge zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt bekommen “, betont er. Doch zeige der Beschluss eben auch, dass Solidarität noch immer Grenzen habe und von der Herkunft der Geflüchteten abhänge. 

Die Pressestelle der Kultusministerkonferenz will diesen Vorwurf nicht stehen lassen. „Dass Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland ohne Abschluss studieren dürfen, stimmt so nicht“, sagt Pressesprecher Torsten Heil auf Anfrage. Vielmehr werde der ukrainischen Gesetzgebung Rechenschaft getragen. Diese besagt, dass Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr von der Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen befreit seien. Damit liege eine ukrainische Hochschulreife vor, die Deutschland anerkennen könne. 

KMK: Gilt nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine

Laut Heil sei die Entscheidung aber auch kein Novum. „In Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse nicht mit allen erforderlichen Prüfungsleistungen abschließen konnten, hat Deutschland genauso für alle Staaten der Welt agiert“, sagt er. 

Doch es ist nicht nur diese eine Entscheidung, die Küçükler kritisiert, sondern der gesamte Umgang mit Geflüchteten in Deutschland und Europa. „Es gibt in der Flüchtlingspolitik sehr erschreckende Kontraste“, sagt er. So würden die einen durch Pushbacks ferngehalten oder auf dem Mittelmeer ihrem Tod überlassen, während man die anderen mit offenen Armen empfange. „Das zeugt von einer Rassismusgrundlage in der Entscheidungsfindung.“

Von Jule Trödel


Lies auch:


Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

Unter diesem Namen sammeln wir Beiträge von Gastautorinnen und -autoren, Autorenkollektiven oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei MADS. Die Namen des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin stehen unter dem einzelnen Beitrag.

Poste einen Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert