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Erfolgreiche Klage gegen Klimaschutzgesetz: Aufschieben gilt nicht

Erfolgreiche Klage gegen Klimaschutzgesetz: Aufschieben gilt nicht
Foto: Unsplash/Mika Baumeister

Das deutsche Klimaschutzgesetz muss nachgebessert werden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat einer Klage von Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future und anderen Klimaschutzbewegungen teilweise recht gegeben. Die Bundesregierung muss jetzt nachbessern.


Den Verfassungsrichterinnen und -richtern in Karlsruhe geht das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht weit genug. Sie gaben den Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützerinnen und Klimaschützern damit teilweise recht. In der Begründung heißt es, dass die teilweise noch sehr jungen Beschwerdeführenden durch die Maßnahmen des Gesetzes in ihren Freiheitsrechten verletzt seien.

Konkret geht es darum, dass das Klimaschutzgesetz von 2019, Maßnahmen, die eine hohe Minderung der Emissionen zufolge hätten, unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschiebe. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, brauche es dann immer dringendere Minderungen, die gleichzeitig immer kurzfristiger erreicht werden müssten.

Ein Erfolg für Klimaschutzbewegungen

Darin sahen die Verfassungsrichterinnen und -richter die Freiheitsrechte junger Generationen verletzt: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. Um diese hohe Last abzumildern, hätten vom Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Die Bundesregierung muss nun bis Ende kommenden Jahres Ziele zur Reduktion von Emissionen für die Zeit nach 2030 regeln. Die an der Klage beteiligten Klimaschutzbewegungen werteten das Urteil als Erfolg. Fridays-for-Future Aktivistin Luisa Neubauer schrieb auf Twitter: „WIR HABEN GEWONNEN“, Klimaschutz sei nicht einfach nice-to-have, sondern ein Grundrecht.

Auch die deutsche Umwelthilfe unterstütze die Initiatorinnen und Initiatoren der Verfassungsbeschwerde und wertete das Urteil als bedeutendstes Urteil zum Umweltschutz in der Geschichte des Verfassungsgerichts.

Von Janika Schönbach


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