Datenschutz bei Whatsapp und Co.: Verbraucherschutz gibt Tipps
Whatsapp, Telegram und Co. gehören für viele zum Alltag. Doch wie gut sind Daten bei den Anbietern der Messengerdienste aufgehoben? Für MADS erklärt Verbraucherschützerin Ayten Öksüz, worauf Nutzerinnen und Nutzer achten sollten.
Kurz vor der politischen Sommerpause hat der Bundestag eine kontroverse Datenschutz-Debatte ausgelöst: Dank einer Gesetzesänderung sind nun die Grundsteine für den ausgeweiteten Einsatz des sogenannten „Staatstrojaners“ gelegt. Mit dessen Hilfe soll die Bundespolizei nun auch die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern überwachen dürfen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Doch nicht nur der Staat kann in die Sicherheit der privaten Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Messengerdiensten eingreifen. Manchmal sind es schon die Plattformen selbst, die großzügig mit den Informationen ihrer Kunden umgehen – ein Problem, das vor allem auch junge Leute betrifft. Denn laut einer Umfrage von Statista nutzen stolze 96 Prozent der Menschen aus der Altersgruppe der 14 bis 24-jährigen Messengerdienste mindestens mehrmals pro Woche.
Whatsapp teilt Metadaten mit Facebook
Fachleute unterscheiden hier drei unterschiedliche Arten von Daten, berichtet Ayten Öksüz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Neben den Chatinhalten und den bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Informationen fallen bei der Nutzung nämlich noch sogenannte Metadaten an. „Whatsapp erhebt, wer mit wem wie häufig und wie lange kommuniziert“, erklärt die Verbraucherschützerin. Diese Daten werden dann mit dem Mutterkonzern Facebook geteilt. Bislang dürfen die so gewonnenen Informationen nicht zu Werbezwecken bei Facebook genutzt werden. Man finde in der Datenschutzerklärung des Dienstes aber durchaus Hinweise darauf, dass Facebook planen könnte, die Nutzung an dieser Stelle auszuweiten, sagt Öksüz. Die Chatplattformen Signal und Threema seien deutlich sparsamer: „Die erheben nur sehr wenige Metadaten.“
Ein anderes Problem ergibt sich bei dem Dienst Telegram. Anders als Whatsapp, Signal und Threema verschlüsselt Telegram nämlich nicht alle Nachrichten standardmäßig Ende-zu-Ende. „Theoretisch könnte der Anbieter Zugriff auf die Nachrichten haben“, sagt Öksüz. Für Einzelchats könne man das mit der manuellen Einstellung „private Chats eröffnen“ ändern. Für Gruppenchats gebe es diese Möglichkeit aber nicht.
Einige Dienste bieten einen zusätzliche Kontrollmechanismus, indem sie ihren Quellcode offenlegen. So können unabhängige Stellen die Software beispielsweise auf Sicherheitslücken prüfen. Diese können im Anschluss behoben werden. Das sei zum Beispiel bei Signal, Threema und Wire so, erklärt Öksüz.
Vor der Registrierung bei einem Messengerdienst lohne sich ein Blick in die Datenschutzerklärung. Hier muss erklärt sein, welche Daten wie genau verwendet werden. Öksüz rät zudem, auf den Serverstandort des Dienstes zu achten. Obwohl ausländische Dienste sich im Prinzip auch an hier geltendes Datenschutzrecht halten müssen, sei ein Serverbetreiber in den USA bei einem Rechtsstreit nur schwer in Regress zunehmen. „Da wird es mit der Rechtsdurchsetzung haarig“, sagt Öksüz.
Vorsichtsmaßnahmen für jede Plattform
Mit ein paar einfachen Tricks kann außerdem jeder Nutzer selbst seine Datenspuren verkleinern. So könnte man darauf verzichten, seinen vollen Namen anzugeben und Fotos von sich selbst als Profilbild zu nutzen, und das Anzeigen des „Zuletzt-Online“-Status deaktivieren.
Was geschieht bei unterschiedlichen Messengerdiensten mit meinen Daten? Einen ausführlichen Vergleich gängiger und weniger genutzter Anbieter bietet die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite.