Welttierschutztag: Neues Tierschutzgesetz stößt auf heftige Kritik von Tierschützenden
Deutschland soll ein neues Tierschutzgesetz erhalten. Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober machen Tierschützende jedoch darauf aufmerksam, dass die Novellierung nach wie vor zu schwach sei – und teilweise sogar verfassungswidrig.
Der 4. Oktober wird jedes Jahr als Welttierschutztag gefeiert. Der Tag soll auf das Leid aufmerksam machen, das Menschen Tieren zufügen. Der Deutsche Tierschutzbund stellt den Aktionstag dafür jedes Jahr unter ein aktuelles Motto – und in diesem Jahr macht die Organisation zusammen mit ihren 740 Mitgliedsvereinen auf den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes aufmerksam, der aus Sicht des Deutschen Tierschutzbunds „zu schwach“ ist. Dementsprechend lautet das diesjährige Leitmotto „Tiere schützen, nicht verraten. Neues Tierschutzgesetz – jetzt“.
Grundsätzlich soll das Tierschutzgesetz das Leben und Wohlbefinden von Tieren schützen. So heißt es im ersten Paragrafen des Gesetztes: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Mit dem Gesetz sollen alle Tiere, einschließlich wirbellose Tiere wie Insekten und Quallen, geschützt werden. Das Gesetz macht jedoch Einstufungen, wie unterschiedlich stark manche Arten geschützt werden müssen, beispielsweise bei Hunden, Katzen oder Affen. Wer ein Tier vorsätzlich quält, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis gehen, eine Geldstrafe erhalten oder auch ein Tierhalte-Verbot bekommen. Auch wenn man kranken oder verletzten Tieren nicht hilft, kann man dafür vor Gericht kommen.
Deutscher Tierschutzbund: Tierschutzgesetz nicht mehr zeitgemäß
Das aktuelle Tierschutzgesetz wurde 1972 beschlossen und 2002 in das Grundgesetz aufgenommen. Im Juli 2013 wurde das Gesetz novelliert. Dafür wurde unter anderem das Verbot der Qualzucht mitaufgenommen. 2022 wurde zudem ein Paragraf hinzugefügt, der das Kükentöten verbietet.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte jedoch schon vor Jahren, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei und nicht mehr ausreichend zum Schutz der Tiere beitrage. Die Ampel-Regierung legte daher im Koalitionsvertrag 2021 fest, das Gesetz überarbeiten zu wollen. Im Mai 2024 konnte sich die Bundesregierung dann auf einen neuen Gesetzesentwurf einigen und am 26. September wurde der neue Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Doch bereits ein paar Tage zuvor protestierte der Deutsche Tierschutzbund mit weiteren Organisationen in Berlin und forderte Nachbesserungen im Gesetzesentwurf. „Das für das parlamentarische Verfahren vom zuständigen Minister Özdemir vorgelegte Tierschutzgesetz wird dem Staatsziel Tierschutz nicht gerecht. Es erfüllt nicht die im Koalitionsvertrag formulierten Versprechen“, kritisierte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf würden zwar einzelne Punkte angegangen, an anderen Stellen sei jedoch noch massiver Verbesserungsbedarf nötig, erklärte die Organisation. So müsse unter anderem in den Bereichen Anbindehaltung, Qualzucht und Tierversuche nachgebessert werden. Der Entwurf sei an manchen Stellen sogar verfassungswidrig.
So sieht der neue Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP beispielsweise vor, dass die Anbindehaltung von Kühen und Rindern für weitere zehn Jahre erlaubt bleiben soll. Für kleinere Betriebe soll es zudem Ausnahmeregelungen geben. 2021 hatte die Regierung noch versprochen, die Anbindehaltung beenden zu wollen.
Was fordert der deutsche Tierschutzbund?
Zu den wichtigsten Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes gehört unter anderem das Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus, das Verbot von Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung, dass chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung erlaubt sein sollen und dass eine Anbindehaltung, unabhängig von der Tierart, verboten werden sollte. Die genauen Forderungen veröffentlichte der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Webseite. Ob die Proteste der Tierschutzorganisationen Wirkung zeigen, wird sich jedoch erst Ende Oktober zeigen. Dann soll das neue Tierschutzgesetz verabschiedet werden.
Bedrohte Tierarten auf der Roten Liste
Der Welttierschutztag geht zurück auf den Heiligen Franz von Assisi, der als Schutzpatron der Tiere gilt und am 4. Oktober 1228 heiliggesprochen wurde. Doch nicht nur auf das Wohl von Haus- und Nutztieren soll an diesem Tag aufmerksam gemacht werden, sondern auch auf das aller anderen Tiere. Denn wie bedroht manche Tierarten durch den Menschen wirklich sind, zeigt unter anderem die sogenannte internationale Rote Liste, die von der Naturschutzorganisation IUCN erstellt und jedes Jahr aktualisiert wird.
Sie dient als eine Art Warnsignal, da hier aufgelistet wird, welche Tiere und auch Pflanzen gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie groß der Lebensraum der jeweiligen Art ist und inwiefern sich diese Art noch gut fortpflanzen kann.
Bis jetzt wurden knapp 163.000 Arten für die Rote Liste bewertet. Das Ergebnis: Mehr als 45.000 davon gelten als vom Aussterben bedroht. In Deutschland sind beispielsweise der Luchs, mehrere Fledermausarten und der Feldhamster vom Aussterben bedroht. In die Kategorie „gefährdet“ fällt der Feldhase. „Stark gefährdet“ ist unter anderem die westliche Smaragdeidechse und einige Krötenarten, wie die Wechselkröte und die Rotbauchunke.
Von Josefine Battermann
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