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Was bedeutet die Kartellamts-Entscheidung für Facebook und seine Nutzer?

Was bedeutet die Kartellamts-Entscheidung für Facebook und seine Nutzer?
Foto:  AP Photo/Marcio Jose Sanchez

Facebook darf nicht mehr automatisch die Whatsapp- und Instagram-Daten seiner Kunden auswerten. Das hat jetzt das Bundeskartellamt entschieden. Facebook missbrauche seine Marktmacht.

Was wird Facebook konkret untersagt?

Facebook darf die Nutzung des Netzwerks nicht mehr davon abhängig machen, dass die Kunden Facebook auch die Auswertung von Daten aus anderen Quellen erlauben. Konkret geht es um Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Töchter Whatsapp und Instagram anfallen, aber auch um Daten, die auf Webseiten entstehen, die Facebook-Tools wie den „Gefällt-mir“-Button nutzen. Facebook muss nun binnen eines Jahres seine Nutzungsbedingungen ändern.

Hat Facebook eine marktbeherrschende Stellung?

Das Bundeskartellamt hält dies für eindeutig. In Deutschland nutzen 32 Millionen Menschen Facebook, davon 23 Millionen sogar täglich. Facebook ist in Deutschland nicht nur das größte soziale Netzwerk, es gibt auch keinen relevanten Wettbewerber mehr. Google+ wird im April abgeschaltet. Alle anderen Netzwerke wie Diaspora sind viel zu klein, um eine echte Alternative zu sein. Wer sich mit anderen Menschen vernetzen will, muss schließlich dorthin gehen, wo die anderen sind. Ein kleines Netzwerk hat auf dem Markt von Netzwerken deshalb fast keine Chance.

Kommentar

Bundeskartellamt geht gegen Facebook vor: Darum kann Deutschland einen Trend setzen

Das Kartellamt geht davon aus, dass Berufs-Netzwerke wie LinkedIn oder Xing einen anderen Markt bedienen. Dienste wie Youtube, Twitter, Whatsapp und Instagram hätten nur teilweise gleiche oder ähnliche Funktionen wie Facebook. Doch selbst wenn man diese Dienste in die Betrachtung einbezieht, sieht das Kartellamt eine marktbeherrschende Stellung Facebooks, unter anderem weil Whatsapp und Instagram ja auch zu Facebook gehören.

Die Feststellung der Marktmacht ist wichtig, weil für marktbeherrschende Unternehmen strengere Regeln gelten. Die Kunden müssen hier besser geschützt werden, weil sie nicht einfach zu einem Konkurrenten wechseln können.

Missbraucht Facebook seine Marktmacht?

Das Kartellamt sieht eine unzulässige Benachteiligung der Facebook-Nutzer darin, dass diese einer umfassenden Datenerfassung und -auswertung zustimmen müssen, die nicht in ihrem Interesse liege. Das Kartellamt beruft sich dabei ausdrücklich auf die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Interesse der Nutzer an ihrer informationellen Selbstbestimmung überwiege das Interesse Facebooks an der Zusammenführung möglichst vieler Daten über die Nutzer. Die Kunden hätten zwar keinen finanziellen Schaden, aber „Kontrollverlust“. Richard Kelber, der neue Bundesdatenschutzbeauftragte, unterstützt die Argumentation des Bundeskartellamts ausdrücklich.

Die Argumentation der Kartellwächter wird in Europa mit großem Interesse verfolgt. Denn bisher wird nur in Deutschland der Verstoß gegen Datenschutzrechte der Kunden als Missbrauch von Marktmacht und damit als kartellrechtliches Problem behandelt.

Darf Facebook nun gar keine Daten mehr über die Kunden sammeln?

Facebook darf über die Facebook-Nutzung der Kunden weiterhin Daten sammeln und auswerten. Dies sei kartellrechtlich nicht unangemessen und werde von den Kunden auch erwartet. Schließlich sei Facebook ein kostenloser Dienst, der mit zielgenauer Werbung sein Geld verdiene. Auch Whatsapp und Instagram dürfen die dort anfallenden Daten ihrer Kunden weiterhin sammeln und für eigene Zwecke auswerten.

In „erheblich beschränktem“ Umfang wollen die Kartellwächter Facebook sogar weiterhin die Nutzung von Daten aus anderen Quellen erlauben. Facebook soll hierzu in den nächsten vier Monaten einen Vorschlag vorlegen. Das Kartellamt macht keine konkreten Vorgaben und nennt nur Beispiele. So könnten die Daten aus anderen Quellen nur noch anonym oder nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden.

Droht Facebook ein Bußgeld?

Zunächst nicht. Der Kartellamtsbescheid zielt nur darauf, dass Facebook künftig seine Pflichten einhält. Das Amt schließt die spätere Verhängung eines Bußgelds aber nicht aus. Vor allem „im Wiederholungsfall“ komme ein Bußgeld in Betracht, also wenn Facebook die Vorgaben des Amts missachtet. Das Bußgeld dürfte bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes von Facebook betragen. Möglich wäre damit ein Bußgeld von bis zu 4,85 Milliarden Euro.

Wie reagiert Facebook?

Facebook sagt: Populär ist nicht gleich marktbeherrschend. Es gebe in Deutschland einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten. Die Facebook-Apps konkurrierten mit YouTube, Snapchat, Twitter und anderen um die Aufmerksamkeit der Nutzer, heißt es in einer Stellungnahme. Mehr als 40 Prozent der Menschen, die soziale Medien verwenden, nutzen demnach kein Facebook.

Außerdem, argumentiert Facebook, mache der Datenaustausch die Plattform nicht nur besser, sondern auch sicherer: Zum Beispiel wenn Konten plattformübergreifen gesperrt werden müssen, weil sie etwa im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch oder Terrorismus stehen. Ein weiteres Facebook-Argument lautet, dass das Netzwerk sich an die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halte. Die Kartellwächter seien für Datenschutzfragen überhaupt nicht zuständig.

Facebook hat angekündigt, dass es gegen den Beschluss des Kartellamts Beschwerde einlegen will. Darüber müsste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Kann ich Facebook zukünftig noch nutzen, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten außerhalb von Facebook gesammelt und verknüpft werden?

Das Kartellamt hat bestimmt, dass Facebook zukünftig eine freiwillige Einwilligung des Nutzers braucht. Freiwillig heißt in dem Fall: Wenn Nutzer nein sagen, müssen sie trotzdem weiter die Facebook-Dienste nutzen dürfen.

Wie kann ich verhindern, dass Facebook mich trackt?

Der „Gefällt-mir“-Button auf Webseiten und der Auswertungsdienst Analytics sind Beispiele für sogenannte Tracker. Mit ihnen sammelt Facebook auf fremden Seiten Nutzerdaten. Wenn man das nicht möchte, kann man zum Beispiel den Privacy Badger nutzen. Die Browser-Erweiterung (Add-on) der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ist für die Browser Chrome, Opera und Firefox verfügbar – bei letzterem auch für Android-Smartphones und -Tablets.

Verkauft Facebook meine Daten?

Facebook bestreitet das vehement. „Wir haben noch nie Daten von jemandem verkauft“, betonte Mark Zuckerberg beispielsweise Anfang Dezember in einem Facebook-Post. Doch natürlich macht Facebook die Daten seiner Nutzer zu Geld, vor allem über zielgerichtete Werbung. Außerdem ist bekannt, dass Facebook auch Dritten Zugang zu Nutzer-Daten gegeben hat, wie zum Beispiel Smartphone-Herstellern. Das zeige „dass aus Nutzersicht ungewollte Datenabflüsse nicht nur theoretische Risiken darstellen“, sagt das Kartellamt.

Dazu helfen die Daten Facebook auch ganz allgemein, die eigenen Dienste zu optimieren und so weiter Nutzer an sich zu binden, sagt das Kartellamt. Auch in dieser Hinsicht haben die Daten also einen wirtschaftlichen Wert. Wie wichtig Daten für Facebook allgemein sind, zeigt sich auch daran, dass das Unternehmen sogar bereit war, für sie zu zahlen: Wie vergangene Woche bekannt wurde, bekamen Nutzer der „Facebook-Research“-App bis zu 20 Dollar im Monat, damit das Netzwerk ihr Nutzungsverhalten beobachten konnte.

Wie eng sind Whatsapp, Facebook und Instagram verbunden?

Sie wachsen gerade enger zusammen. Die Chat-Funktion von Instagram, der Messenger und Whatsapp sollen zukünftig auf einer gemeinsamen technischen Plattform laufen. Das würde auch eine Zerschlagung von Facebook erschweren.

Von Christian Rath und Anna Schughart/RND


Über den Autor/die Autorin:

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