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Polizei beschlagnahmt Cannabis-Kaugummis von dm

Polizei beschlagnahmt Cannabis-Kaugummis von dm
Foto:  picture alliance/ AP Images

Ob Verkauf und Kauf sogenannter Cannabis-Kaugummis legal ist, darüber gibt es Diskussionen. Nicht mit sich diskutieren ließen allerdings Polizisten, die einem Jugendlichen eine bei dm gekaufte Packung gleich wieder abnahmen.


In einem gewöhnlichen Drogeriemarkt ein Produkt kaufen – und danach Ärger mit der Polizei bekommen. Klingt merkwürdig, ist aber einem Jugendlichen in Garmisch-Partenkirchenpassiert. Der war mit seinem Vater unterwegs, als er von der Polizei kontrolliert wurde und die Beamten ihm ein bei dm gekauftes Päckchen Kaugummis wieder abnahmen. Das berichtet der „Merkur“.

Das Problem: Es handelt sich um sogenannte Cannabis-Kaugummis, die mit Cannabis, Antioxidantien und ätherischen Ölen versetzt sind und beruhigen sollen. Das Kaugummi enthält laut Hersteller fünf Milligramm Cannabidiol, dafür aber nahezu kein THC, weshalb es beruhigen, aber nicht aufputschten soll. Ob Verkauf und Kauf legal sind, ist bisher nicht klar entschieden. Deshalb wollen Drogeriemärkte wie dm und Rossmann die Kaugummis der Marken „Taff Inaff“ und „SwissCannabis Gum“ erst einmal im Sortiment behalten.

Gesundheitliche Risiken sind unklar

Die Polizei konfiszierte jedenfalls die Kaugummitüte mit dem großen Hanfblatt auf der Packung und das örtliche Gesundheitsamt prüft nun die Inhaltsstoffe. Das Ergebnis wird allerdings erst in etwa sechs Monaten erwartet. Das Bundesamt für Risikobewertung hat bislang keine Entscheidung über die Legalität des Produkts getroffen – denn die Datenlage bezüglich gesundheitlicher Risiken sei widersprüchlich.

Diskutiert wird in den Behörden nun auch, ob es nicht wenigstens eine Altersbeschränkung geben müsste. Dem „Merkur“ sagte ein Sprecher der Firma „Taff Inaff“: „Wir halten es für völlig ausgeschlossen, dass jemand wegen der Verpackung oder des Konsums von Taff Inaff zum Kiffer wird.“

Cannabis-Öl wurde erst einmal aus dem Sortiment genommen

dm hält indes erst einmal am Verkauf fest und teilte mit, dass das Kaugummi für den allgemeinen Handel zulässig sei. Laut EU-Recht müssen Produkte, die aus Extrakten der Hanfpflanze gewonnen werden, allerdings auf gesundheitliche Risiken untersucht werden.

Erst vor wenigen Tagen hatten dm und Rossmann vorübergehend Hanföl aus dem Sortiment genommen und damit auf den Druck von Behörden reagiert. Die Wirkweisen der Öle mit dem Wirkstoff Cannabidiol sind noch nicht erforscht, etwa im Bezug auf Wechselwirkungen mit Medikamenten wie Antiepileptika. Juristisch betrachtet sei der Verkauf von CBD-Produkten eine Grauzone, schreibt das Magazin „Chip.de“.

Von RND/msk



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