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Podcast „Justitias Wille“: Wie steht es um das Thema Sterbehilfe?

Podcast „Justitias Wille“: Wie steht es um das Thema Sterbehilfe?
Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

In ihrem neuen Podcast „Justitias Wille – Leben in der Waagschale“ sprechen Paulina Krasa und Laura Wohlers über einen aktuellen Gerichtsfall zum Thema Sterbehilfe. Wie soll unsere Gesellschaft in Zukunft mit Menschen umgehen, die sterben wollen?


Triggerwarnung: Dieser Text behandelt die Themen Suizid und Depression.

Isabell R. wollte sich das Leben nehmen. Nach einer jahrelangen Depression und mehreren gescheiterten Suizidversuchen wandte sie sich schließlich an einen pensionierten Arzt. Er half ihr, ihren Wunsch zu erfüllen. Nun muss er sich vor dem Berliner Landgericht verantworten. Denn es ist fraglich, ob Isabell R. wegen ihrer Depression aus freiem Willen entschied. Diesen Fall begleiten Paulina Krasa und Laura Wohlers – bekannt für das True-Crime-Format „Mordlust“ – nun in ihrem Podcast „Justitias Wille”.

„Justitias Wille“: Aktuell und spannend aufbereitet

Das Konzept des Podcasts ist ziemlich ungewöhnlich und nicht das klassische True-Crime-Format. Krasa besucht dabei jeden Prozesstag im Gericht und berichtet unmittelbar danach von der Verhandlung. Außerdem sprechen die beiden Journalistinnen mit Experten und Expertinnen und Betroffenen – das können entweder Angehörige oder suizidale Menschen selbst sein. Besonders interessant sind dabei auch die unterschiedlichen Meinungen der beiden Podcasterinnen zu dem Thema.

Sterbehilfe: Rechtslage in Deutschland

In Deutschland unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe. Passive und indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. Bei der passiven Sterbehilfe handelt es sich um den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen – etwa Beatmung oder künstliche Ernährung. Die indirekte Sterbehilfe bezeichnet vor allem die Schmerzlinderung – also beispielsweise das Verabreichen von Schmerzmitteln, die aber den früheren Tod zur Folge haben können. Der assistierte Suizid befindet sich dagegen bisher in einer juristischen Grauzone und findet statt, wenn jemand anderes das tödliche Mittel beschafft, der Patient es jedoch selbst einnimmt. Aktive Sterbehilfe ist nicht legal. Darum handelt es sich, wenn jemand anderes dem Patienten ein tödliches Mittel nicht nur beschafft, sondern auch verabreicht. Anders als in Deutschland ist diese Form zum Beispiel in den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Belgien gesetzlich erlaubt.

Von Julia Bormann

Hast du Suizidgedanken? Dann wende dich bitte an folgende Rufnummern:

Telefon-Hotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste:

0800 – 111 0 111 (ev.)

0800 – 111 0 222 (rk.)

0800 – 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)

Online: www.telefonseelsorge.de


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Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

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