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Organspendeausweis: Das müsst Ihr wissen

Organspendeausweis: Das müsst Ihr wissen
Foto: dpa

Das Thema Organspende bewegt: Eine Gruppe von Abgeordneten hat jetzt eindringlich für die doppelte Widerspruchslösung geworben. Die bisherige Entscheidungslösung, nach der sich potenzielle Organspender aktiv dafür entscheiden müssen, habe nicht ausreichend gefruchtet, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin. Jeder könne zu einem Patienten werden, der auf ein Organ warte. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte: „Es sterben jedes Jahr um 2000 Menschen auf der Warteliste.“

Der von der Gruppe vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass sich grundsätzlich jeder ab 16 Jahren entscheiden soll, ob er zur Organspende im Fall des eigenen Hirntods bereit ist. Eine umfassende Informationskampagne soll der Entscheidung vorausgehen. Diese soll jederzeit revidiert werden können. Widerspricht man nicht oder trifft keine Entscheidung, soll man als Spender registriert werden. Vor einer Organentnahme soll der Arzt zusätzlich den nächsten Angehörigen fragen müssen, ob diesem ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist.

Jens Spahn (CDU, links), Bundesminister für Gesundheit, und Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Gesundheitsexperte seiner Partei, werben für die doppelte Widerspruchsregelung. Wer sich bereits zu Lebzeiten darüber bewusst ist, dass er seine Organe spenden will, sollte in jedem Fall einen entsprechenden Ausweis mit sich tragen. Die wichtigsten Fakten rund um den Organspendeausweis im Überblick:

 

Wo gibt es den Ausweis?

Erhältlich ist das Dokument bei verschiedenen Organisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Deutschen Herzstiftung, über das Infotelefon Organspende mit der Nummer 0800/90 40 400, bei der eigenen Krankenkasse oder in Arztpraxen und Apotheken.

Wer kann Organe spenden?

Eine Altersgrenze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende selbst widersprechen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.

Gibt es medizinische Ausschlussgründe?

Je nach Einzelfall ja, so die BZgA: eine überstandene Tuberkulose etwa oder bestimmte Krebserkrankungen. Diese sollten Organspender daher auf dem Ausweis unter „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ eintragen.

Kann ich nur bestimmte Organe spenden?

Ja. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer entweder die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Oder sie schließen bestimmte Organe ausdrücklich von der Spende aus.

Gibt es den Organspendeausweis auch digital?

Nicht direkt. Auf vielen Smartphones gibt es zwar die Möglichkeit, Gesundheitsdaten für den Notfall einzutragen. Weil dort die eigenhändige Unterschrift fehlt, ist das laut BZgA aber nicht rechtsverbindlich – anders als beim Organspendeausweis auf Papier.

Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?

Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.

Lest hier mehr:
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Organspendern

Von RND/dpa


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