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Österreich: Lesbische Paare gelten jetzt von Geburt an als Eltern

Österreich: Lesbische Paare gelten jetzt von Geburt an als Eltern
Foto: Unsplash/courtney coles

Von nun an werden lesbische Paare in Österreich ab Geburt des Kindes automatisch als Eltern eingetragen. In Deutschland ist das anders geregelt. MADS-Autorin Chantal gibt einen Überblick.


Queere News aus Österreich: Das Land hat vergangene Woche den Paragraphen geändert, der die Abstammung des Kindes bei lesbischen Ehepaaren regelt. Ab sofort wird über die gebärende Mutter hinaus auch ihre Frau (unabhängig davon, ob das Kind in der Klinik oder zu Hause gezeugt wurde) automatisch als Mutter ab der Geburt eingetragen.

Erzielt wurde diese Änderung durch ein Frauenpaar, das den Weg zum Verfassungsgerichtshof ging. Das Gericht entschied, dass das bisherige Verfahren Frauenpaare diskriminiere und dem Recht auf Privat- und Familienleben laut Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Zuvor regelte die Mutterschaft der nicht gebärenden Frau die Stiefkindadoption.

Österreich: Was hat sich genau verändert?

Um sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, führt der gängige Weg für lesbische Paare zu Kliniken mit Samenbanken. Um sich das Prozedere im Krankenhaus zu ersparen, fragen manche Paare auch in ihrem Umfeld nach einem Samenspender. In Österreich war es bislang so, dass die Partnerin der gebärenden Frau sich im Fall der privaten Zeugung über die Stiefkindadoption die Mutterschafft anerkennen lassen musste. Dafür muss der private Samenspender zustimmen, was erfahrungsgemäß zwar gut funktionierte, aber trotzdem einen bitteren Beigeschmack mit sich ziehen konnte.

Denn das stellt die beiden Frauen neben der Unsicherheit vor rechtliche Probleme, da die nicht gebärende Frau zum Beispiel keine Elternzeit beantragen kann und keine Rechte hat, wenn der leiblichen Mutter etwas passiert. Das ändert sich nun für verheiratete und eingetragene Frauenpaare.

Deutschland: Reform des Abstammungsrechts geplant

In Deutschland sieht die Situation weiterhin kompliziert aus. Hierzulande wird die Frau Mutter, die das Kind gebärt. Ganz gleich ob in einer Klinik oder privat gezeugt, muss ihre Partnerin den Weg der Adoption gehen, um sich die Mutterschaft anerkennen zu lassen. Das ist mit einer aufwendigen Prüfung durch das Jugendamt verbunden – und mit einigen Kosten. Bei heterosexuellen Ehepaaren ist das anders: Wenn die Frau gebärt, ist der Mann automatisch als Vater eingetragen, selbst wenn ein anderer Mann der Erzeuger ist.

Das Thema der Mit-Mutterschaft ist Teil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. Politikerinnen und Politiker wie die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) drängen auf eine Reform des Abstammungsrechts wie es nun in Österreich erfolgte. In den nächsten Wochen soll dazu ein Eckpunktpapier vorgelegt werden.

Prominente Fürsprecherinnen für eine Reform sind Nessi und Ina von @coupleontour. Im Juli 2022 sind die beiden Mütter geworden. Das lesbische Ehepaar teilte seinen Weg der Stiefkindadoption mit seinen Followern in den sozialen Medien und klärt bis heute über das Thema auf.

Von Chantal Moll


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