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Nach BAföG-Reform: Wichtige Infos und Tipps zur Antragstellung

Nach BAföG-Reform: Wichtige Infos und Tipps zur Antragstellung
Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Der Bundestag hat Neuerungen für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, beschlossen. Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung des Höchstsatzes und des Freibetrages zum 1. August 2022 vor. MADS gibt einen Überblick, was ihr sonst noch zum BAföG wissen solltet.


Die Ampel-Koalition hat eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG, auf den Weg gebracht, die am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde. Der Auszahlungshöchstsatz erhöht sich damit von 861 auf 931 Euro pro Monat. Der Bafög-Satz für Studierende steigt von 427 auf 452 Euro im Monat.

Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, können außerdem einen Zuschuss von 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende werden die Höchstsätze angepasst. Zudem ist ein einmaliger Heizkostenzuschlag von 230 Euro beschlossen, den BAföG-Empfangende automatisch ohne gesonderten Antrag erhalten werden. Zum Wintersemester 2022/23 sollen die Neuerungen in Kraft treten.

Wer ist BAföG-berechtigt?

Berechtigt sind Studierende und schulische Auszubildende mit deutscher Staatsbürgerschaft – unter bestimmten Bedingungen auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es wird nur das Erststudium oder die Erstausbildung in Vollzeit gefördert. Entscheidend sind dabei das Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie das Einkommen der Eltern und der Ehepartner oder Ehepartnerinnen. Sollten diese unterhaltsberechtige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren versorgen, spielt auch das eine Rolle für die Berechnung. Anhand der verschiedenen Faktoren berechnet das BAföG-Amt, ob und wie viel Geld es gibt.

Wie hoch ist die Rückzahlung beim BAföG?

Was viele davon abhält, einen Antrag zu stellen, ist die Sorge, nach dem Studium mit Schulden ins Berufsleben zu starten. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die eine Hälfe der staatlichen Unterstützung ein Geschenk und die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Die Rückzahlung beginnt laut Bundesministerium für Bildung und Forschung erst fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Außerdem ist der Betrag gedeckelt: Mehr als 10.010 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden – selbst wenn ein höherer Betrag als Darlehen gezahlt wurde.

Quelle: picture alliance/dpa | Edith Geuppert

Wie hoch ist der Freibetrag?

Mit dem Beschluss des Bundestags erhöht sich der Freibetrag bei unter 30-Jährigen von 8200 auf 15.000 Euro, bei über 30-Jährigen auf 45.000 Euro. Das bedeutet, dass Empfangende ein Vermögen in dieser Höhe besitzen dürfen, ohne dass es für die Berechnung der Förderung relevant ist.

Gibt es eine Altersgrenze fürs BAföG?

Zu Beginn des Studiums durfte man laut Bundesministerium für Bildung und Forschung bislang nicht älter als 29, zu Beginn eines Masterstudiums nicht mehr als 34 Jahre alt sein. Auch dieser Wert ändert sich mit der Reform: Die Altersgrenze liegt nun einheitlich bei 40 Jahren.

Wie lange wird BAföG gezahlt? 

Die finanzielle Förderung gibt es grundsätzlich maximal bis zum Ende der jeweiligen Regelstudien- beziehungsweise Ausbildungszeit. Jedoch wird ab dem vierten Fachsemester ein Leistungsnachweis gefordert, der zeigt, wie viele Credit Points bisher erbracht wurden. Sind es zu wenig (dies wird vom Fachbereich des Studiengangs festgelegt), kann das BAföG gestrichen werden – unabhängig vom Notendurchschnitt.

Was muss ich noch beachten? 

BAföG gibt es ohne einen beim Amt vorliegenden Antrag nicht rückwirkend. Ein Beispiel: Beginnt der Bewilligungszeitraum, also etwa das Studium, im Oktober muss der Antrag spätestens im selben Monat eingereicht werden. Es kann sein, dass es noch etwas dauert bis das Geld überwiesen wird – zum Beispiel, weil noch fehlende Unterlagen eingereicht werden müssen oder das zuständige Amt stark ausgelastet ist. Wird der Antrag erst im Dezember eingereicht, gibt es zwar BAföG, aber erst ab dem Monat Dezember, das Geld für Oktober und November ist verloren. Wichtig ist also das Datum der ersten Antragstellung, dies gilt auch für Folgeanträge. Hierfür reicht ein formloser Antrag, die Unterlagen sollten jedoch schnell nachgereicht werden. Ein Einreichen per Post per Einschreiben kann empfehlenswert sein – oder ihr stellt den Antrag online auf bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG.

Von Sonja Scheller


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Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

Unter diesem Namen sammeln wir Beiträge von Gastautorinnen und -autoren, Autorenkollektiven oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei MADS. Die Namen des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin stehen unter dem einzelnen Beitrag.

2 Bemerkungen

  1. Sabine

    Die Altersgrenzen in diesem Artikel sind falsch.

    Antworten
    • Johanna Stein

      Vielen Dank für den Hinweis, wir haben das korrigiert. Beste Grüße aus der Redaktion!

      Antworten

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