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MADS erklärt: Wer war Fritz Bauer?

MADS erklärt: Wer war Fritz Bauer?
Foto: Unsplash

Die Serie „Deutsches Haus“ beschäftigt sich eingehend mit den Frankfurter Auschwitzprozessen. Unter anderem kommt darin auch Fritz Bauer vor, der damalige Generalstaatsanwalt. Der Name ist gerade Jüngeren nicht unbedingt geläufig – und das obwohl er einer der bedeutendsten Anwälte der deutschen Nachkriegsgeschichte war.


Fritz Bauer wurde 1903 als Sohn jüdischer Eltern geboren. Er hat Rechts- und Wirtschaftswissenschaften studiert und wurde im Alter von 26 Jahren der jüngste Amtsrichter der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 wurde Bauer auf Grund seiner jüdischen Herkunft und Mitgliedschaft in der SPD aus dem Justizdienst entlassen und im Konzentrationslager Heuberg interniert. Nach seiner Entlassung aus dem KZ zog Bauer nach Dänemark, wo er 1943 Anna Maria Petersen heiratete. 1949 schließlich durfte Bauer zurück nach Deutschland und zog nach Braunschweig, seine Frau blieb in Dänemark zurück.

Die Jagd auf Eichmann

Nachdem Bauer 1956 hessischer Generalstaatsanwalt wurde, beschäftigte er sich nach Angaben des Lebendigen Museum Online, einer Initiative des Deutschen Historischen Museums, hauptsächlich damit, die NS-Verbrechen aufzuarbeiten. Bauer war in dieser Funktion maßgeblich am Eichmann-Prozess beteiligt. Adolf Eichmann war verantwortlich für die Deportation von Millionen von jüdischen Menschen. Die Versuche, Ermittlungen gegen NS-Täter in Gang zu setzen, wurden jedoch zu dieser Zeit oftmals von ehemaligen NS-Größen blockiert und Täter heimlich gewarnt – was die Suche nach Eichmann deutlich erschwerte. Nach jahrelanger intensiver Suche konnte Eichmann jedoch am 11. Mai 1960 in Argentinien festgenommen und nach Israel entführt werden, wo er zur Todesstrafe verurteilt und gehängt wurde.

Fritz Bauer und der Auschwitz-Prozess

Bauer hat jedoch nicht nur den Eichmann-Prozess angestoßen, sondern auch den Frankfurter Auschwitzprozess, ohne den die meisten Zeugenaussagen nie getätigt und aufgezeichnet worden wären. In dem Prozess waren rund die Hälfte der 359 Zeugen ehemalige KZ-Häftlinge und Überlebende. Durch den Auschwitzprozess konnten die Verbrechen der Nationalsozialisten in Auschwitz dokumentiert werden, was der Bevölkerung die Irrationalität der Aussagen der Täter vor Augen führte. Der Prozess endete mit sechs lebenslangen Haftstrafen, unterschiedlich langen Freiheitstrafen und zwei Freisprüchen.

Wer sich für die Auschwitzprozesse interessiert, kann sich über das Fritz-Bauer-Institut weiter informieren. Sehenswert sind auch der Spielfilm „Der Staat gegen Fritz Bauer“ sowie die aktuelle Serie „Deutsches Haus“.

Von Olivia Bodensiek


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