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Können sich mit der Bafög-Reform nun alle ein Studium leisten?

Können sich mit der Bafög-Reform nun alle ein Studium leisten?
Foto:  Rawpixel/Unsplash

Steigender Höchstsatz, mehr Wohngeld und höhere Freibeträge: Zum Wintersemester wird der Bafög-Satz reformiert. Reicht das, um sich ein Studium zu finanzieren?


Mehr als 4,8 Millionen Menschen haben laut dem Deutschen Studentenwerk seit 1971 ihre Ausbildung mit Bafög finanziert. Doch immer weniger Menschen greifen auf die staatliche Förderung zurück: Für 2017 meldete das Statistische Bundesamt nur noch 364.000 geförderte Studierende – das sind 13.000 weniger als im Vorjahr. Die Reform soll nun dafür sorgen, dass mehr Studierende von der Ausbildungsförderung profitieren.

Wieso gibt es immer weniger Bafög-Empfänger*innen?

Ob die sinkenden Zahlen darauf zurückgehen, dass mehr Familien die Ausbildung ihrer Kinder selber bezahlen können, oder ob die Förderungsmöglichkeit weniger in Anspruch genommen wird, weil die Hürden zu hoch sind, ist umstritten.

Der Pressesprecher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Volker Abt, gibt auf Nachfrage die gute wirtschaftliche Lage Deutschlands als Grund an: „Mehr Familien können ihren Kindern heute eine gute Ausbildung aus eigener Kraft ermöglichen“.

Der 24-jährige Armin Alizadeh, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppe, bemängelt dagegen, dass bei solchen Überlegungen die Bemessungsgrundlage nicht einbezogen würde:

Was ändert sich?

Der Höchstsatz soll im Herbst 2019 von 735 auf 853 Euro steigen, genauso die Wohnpauschale für Studierende (auf 325 Euro). Außerdem könnten dank der erhöhten Einkommensfreibeträge für die Eltern bald deutlich mehr junge Menschen Bafög-berechtigt sein. Dazu können die Bafög-Schulden erlassen werden, wenn man finanziell nicht in der Lage ist, das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen.

Und reicht das?

In 20 deutschen Hochschulstädten reicht die Erhöhung nicht aus, um die täglichen Kosten zu decken. In der Hälfte der untersuchten Städte ist der Wohnzuschuss sogar zu gering für ein WG-Zimmer. Zu diesem Ergebnis ist das Berliner Moses Mendelssohn Institut (MMI) in einer bundesweiten Analyse von November 2018 gekommen.

Betroffen davon sind etwa ein Drittel aller Studierenden in Deutschland. Der Grund dafür sind laut der Studie allerdings nicht nur die steigenden Mieten, sondern auch die Semesterbeiträge.

Der Direktor des MMI, Stefan Brauckmann, plädiert daher für einen regional angepassten Ortszuschlag. Wer in München (1000 Euro Lebenshaltungskosten pro Monat) studiert, würde demnach eine höhere finanzielle Unterstützung bekommen, als etwa Studierende in Chemnitz (620 Euro).

Zwei-Klassen-Gesellschaft statt Chancengleichheit

So einfach, wie Bundesbildungsministerin Anja Karliczek es in einem Interview, dass der Spiegel am Freitag veröffentlichte, gerne hätte, ist die Wahl des Studienorts leider nicht. „Man muss ja nicht in die teuersten Städte gehen“, sagte sie dort – ohne zu bedenken, dass dieser Rat wohl nur für Einser-Abiturienten gilt, die örtlich nicht gebunden sind und ein Fach studieren, dass es überall gibt. Und nach dieser Logik hieße das: Wer arm ist, studiert auch in armen Städten – damit schafft sie eher eine Zwei-Klassen-Gesellschaft statt Chancengleichheit.

Auch auf Twitter wird die Aussage kritisiert:

Was ist, wenn ich die Regelstudienzeit nicht einhalte?

Wer sein Studium nicht in der Regelstudienzeit schafft, bekommt kein Bafög mehr. Diese Regelung betrifft nicht etwa nur die entspannten Dauerstudis: Nur 29 Prozent der Studierenden schlossen ihr Masterstudium, einer Erhebung des Statistischen Bundesamts von 2018 zufolge, in Regelstudienzeit ab.

Dass Studierende nicht in der Regelstudienzeit bleiben, kann viele Gründe haben. Einer ist: Weil der Höchstsatz in vielen Hochschulstädten nicht zum Leben reicht, haben viele Studierende zusätzlich zum Uni-Alltag einen Nebenjob. Während andere also Hausarbeiten vorbereiten, stehen Bafög-Berechtigte unter Umständen am Tresen ihrer Lieblingsbar und kellnern oder verteilen in der Innenstadt Flyer.

Natürlich verbringen nicht alle Studis ihre freie Zeit damit, Texte für die Uni vorzubereiten – sie könnten aber theoretisch. Wenn Bafög-Berechtigte allerdings so viel arbeiten müssen, dass sie nicht in Regelstudienzeit studieren können, wird ihnen die finanzielle Förderung entzogen – ein Teufelskreis.

Die Bafög-Reform ist dringend notwendig und zumindest ein guter Anfang – für Chancengleichheit sorgt sie allerdings noch nicht.


BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Klingt kompliziert, ist aber im Grunde ganz einfach: Können Eltern ihren Kindern ein Studium oder eine schulische Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht ermöglichen, springt das BAföG als staatliche Förderung ein, heißt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bafög können Deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen EU-Bürger und in Deutschland anerkannte Flüchtlinge erhalten. Daneben gibt es Altersgrenzen, im Grundsatz dürfen Antragsteller nicht älter als 30 Jahre alt sein, Studierende im Master nicht älter als 35. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Antragsteller mit Kindern. Weitere Informationen gibt es online sowie bei der kostenlosen BAföG-Hotline des Bundesbildungsministeriums unter 0800 2236341.


Über den Autor/die Autorin:

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