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Feuerwerksverkauf: Wann gibt es Raketen und Böller zu kaufen und wann darf geknallt werden?

Feuerwerksverkauf: Wann gibt es Raketen und Böller zu kaufen und wann darf geknallt werden?
Foto:  dpa

Silvester ohne Feuerwerk wäre undenkbar. Doch ab wann gibt es die Feuerwerkskörper eigentlich zu kaufen und ab wann darf geknallt werden? Wir haben die Antwort


Jedes Jahr stellt sich erneut die Frage: Von wann bis wann darf man an Silvester eigentlich Feuerwerk zünden? Und ab wann kann man die Läden stürmen um ein paar Feuerwerkskörper zu kaufen?

Feuerwerk 2018: Wann darf in Deutschland an Silvester geknallt werden

In Deutschland ist das Knallern vom 31. Dezember bis zum 01. Januar erlaubt. Grundsätzlich sind die Zeiten von 0 Uhr bis 0 Uhr des ersten Tages im neuen Jahr festgelegt.

In dem 24-Stunden Fenster dürfen also Raketen, Böller und sonstiges Feuerwerk aller Art verballert werden. Allerdings dürfen Städte und Gemeinden über die genaue zeitliche Bestimmung der Knallerei selbst entscheiden.

Wer außerhalb des erlaubten Zeitraums knallern will, der braucht eine Sondergenehmigung. Sollte man außerhalb des erlaubten Zeitraum und ohne Sondergenehmigung Feuerwerk zünden, drohen Bußgelder.

Allerdings wird hinsichtlich Feuerwerkskörpern grundsätzlich zwischen zwei Klassen unterschieden:

Feuerwerkskörper der Klasse 1 (F1): Knallerbsen und Tischfeuerwerk, etc.

Feuerwerkskörper der Klasse 2 (F2): Raketen, Böller, etc.

Ab wann kann man Feuerwerk kaufen?

Außerhalb der erlaubten Zeiträume darf ohne Sondergenehmigung nicht geknallert werden. Daher beschränkt sich der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 (Raketen, Böller) in der Regel auf den Zeitraum vor dem Silvesterabend:

Der Verkauf von Feuerwerk der Klasse F2 ist in der Regel vom 29. Dezember bis 31. Dezember erlaubt. Sollte der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag fallen, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. Am 31. Dezember haben die Geschäfte nur noch halbtags geöffnet. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Minderjährige ist grundsätzlich verboten!

Feuerwerk der Klasse F1 darf über das gesamte Jahr verkauft werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Personen ab 12 Jahren ist in Deutschland erlaubt.

Von tr


Über den Autor/die Autorin:

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Unter diesem Namen sammeln wir Beiträge von Gastautorinnen und -autoren, Autorenkollektiven oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei MADS. Die Namen des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin stehen unter dem einzelnen Beitrag.

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