Europawahl: Was wählen wir da eigentlich?
Am 9. Juni ist Europawahl. Doch was genau wird da überhaupt gewählt? Und was beeinflusst diese Wahl im großen Gebilde der Europäischen Union? Damit man sich als Erstwählender ganz auf die Wahl konzentrieren kann, hat MADS hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Bei der Europawahl sind alle Staatsbürgerinnen und -bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt. Wer genau alles mitwählen darf, entscheidet das Wahlrecht der einzelnen Länder. In Deutschland dürfen dieses Jahr zum ersten Mal 16-jährige Menschen an der Wahl teilnehmen. Auch in Belgien, Malta und Österreich ist das Mindestwahlalter für die Europawahl 16 Jahre. In den übrigen Mitgliedsstaaten sind Menschen erst ab 18 Jahren wahlberechtigt. Gewählt werden Mitglieder des Europäischen Parlamentes.
EU-Parlament: Europa wählt gemeinsam
Jeder Mitgliedsstaat stellt, bedingt durch seine Größe, eine gewisse Zahl an Abgeordneten. Luxemburg zum Beispiel stellt die kleinstmögliche Zahl an Abgeordneten mit sechs Personen. Für Deutschland sitzen 96 Abgeordnete im Parlament. Als Wählender gibt man eine Stimme für die Liste einer Partei ab. Man wählt also nicht direkt eine bestimmte Person, sondern gibt seine Stimme einer Partei, die dann – je nach prozentualem Wahlerfolg – Abgeordnete stellen kann, die sie zuvor aufgelistet hat. So funktioniert es in Deutschland. In anderen EU-Staaten kann es leicht abweichen, weil nach nationalem Wahlrecht gewählt wird.
Aus den gewählten Abgeordneten aller Länder setzt sich dann das Europäische Parlament zusammen. Damit ist es die einzige direkt gewählte Institution der EU. 720 Abgeordnete aus 27 Ländern werden hier nach der konstituierenden Sitzung am 16. Juli 2024 Platz finden.
Was kann das EU-Parlament?
Das Parlament hat verschiedene Funktionen. Es entscheidet über den Haushalt der EU und kontrolliert mit ihm verknüpfte Institutionen wie die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union. Außerdem wählt es beispielsweise die EU-Kommissionspräsidentin oder den -präsidenten.
Dazu kommt die klassische Gesetzgebungsfunktion. Das EU-Parlament verabschiedet, gemeinsam mit dem Rat der EU, Gesetze, die fortan für alle Mitgliedsstaaten gelten – also wie Bundestag und Bundesrat in Deutschland. Allerdings darf das EU-Parlament keine eigenen Gesetzesvorschläge machen. Die Vorschläge macht die EU-Kommission.
Die Kommission wiederum wird von den Staatschefs der Mitgliedsstaaten und dem Parlament, also von demokratisch gewählten Vertretern, selbst gewählt. Dennoch wird das Parlament immer wieder als eingeschränkt demokratisch legitimiert bezeichnet, weil es durch das fehlende Initiativrecht nicht vollumfänglich als Gesetzgeber agieren kann.
Unsicher bei der Europawahl? Wahl-O-Mat ist gestartet
Die Europawahl ist jedermanns Chance auf Mitbestimmung am supranationalen Parlament Europas, das gemeinsam mit anderen Institutionen Entscheidungen für 447 Millionen Menschen aus 27 Staaten trifft. Jede Stimme ist hier wirksam. Wer noch unsicher ist, kann sich beim Wahl-O-Mat informieren und einen Selbsttest machen, welche Partei zu einem passt.
Wenn man einen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland hat und mindestens 16 Jahre alt ist, dann bekommt man automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Diese und den Personalausweis muss man dann am Wahltag mitnehmen, um in dem Wahlbüro, das in der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist, seine Stimme abgeben zu können.
Von Jennifer Kramer
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