Wohngeld: So einfach kann man es beantragen
Wie beantragt man eigentlich Wohngeld? Studentin Laura (Name von der Redaktion geändert) bezieht die staatliche Hilfe seit rund einem Jahr. Im Gespräch mit MADS verrät sie, wie der Antrag ablief und dass es gar nicht so schwierig war, die Unterstützung zu erhalten.
Für viele Studierende sind die immer weiter steigenden Mieten zu einer Herausforderung im Alltag geworden. Diese Herausforderung spürt auch Laura (Name von der Redaktion geändert), die in Göttingen im fünften Semester Forstwirtschaft studiert. Vor etwa einem Jahr hat sie deswegen Wohngeld beantragt und erhält seitdem die Unterstützung.
Wann man für Wohngeld berechtigt ist
Laura hat bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen, deswegen sind einige Ansprüche auf finanzielle Unterstützung weggefallen. Zum Beispiel der Anspruch auf Bafög, da dieser nur während des Erststudiums gilt. Wohngeldberechtigt ist man wiederum nur, wenn man nicht Bafög-berechtigt ist. Da die Studentin über 25 Jahre alt ist, entfällt bei ihr außerdem der Anspruch auf Kindergeld. „Es war überhaupt nicht kompliziert, Wohngeld zu beantragen”, sagt Laura. „Solange man nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, kann man von den acht Seiten des Antrags schon mehrere Seiten leer lassen.“
Keinen Wohngeldanspruch haben diese Gruppen: Bafög-Beziehende oder Menschen mit Bafög-Anspruch, Wehrdienstleistende und Personen, die ein höheres Vermögen als 60.000 Euro besitzen. Laura musste ihr Einkommen und auch ihr Erspartes offenlegen. Außerdem brauchte sie einen Nachweis, dass sie nicht Bafög-berechtigt ist, sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Das sei im Grunde alles gewesen.
Wohngeld: Kein langes Verfahren nach Antragstellung
Es habe nicht lange gedauert, bis der Antrag bewilligt wurde. „Wenn dein Antrag bewilligt wurde, bekommst du auch rückwirkend das Geld ab dem Datum, an dem dein Antrag eingeht”, sagt Laura. Ein weiterer Vorteil: Wohngeld ist, anders als zum Beispiel Bafög, rückzahlungsfrei. „Es ist also ein hundertprozentiger Zuschuss”, sagt Laura.
Viele Studierende suchen sich einen Minijob oder werden Werkstudent, um sich ihr Studium zu finanzieren. Für Laura sei das aufgrund ihres hohen Arbeitspensums keine Option gewesen. Würde sie einen Minijob anfangen, würde sie zudem sicherlich aus dem Wohngeldanspruch rausfallen. „Dann habe ich mich gefragt, ob es sich dann noch lohnen würde, arbeiten zu gehen. Ist die Differenz groß genug, damit der Anreiz für den Nebenjob da ist?”
Auf das Hilfsangebot sei Laura nicht selbst gekommen. Ihr Vater habe ihr davon erzählt. Generell habe sie das Gefühl, dass noch nicht viele von diesem Angebot gehört haben. „Das könnte aber auch daran liegen, dass nicht so viele Menschen wohngeldberechtigt sind”, sagt sie. Sie kenne zwar schon ein paar andere Studierende, die ebenfalls Wohngeld beziehen, die haben aber alle schon den Bachelor abgeschlossen. Auf den Informationsseiten im Internet habe nur immer etwas von Stipendien, Bildungskrediten und Bafög gestanden.
Miete beeinflusst Wohngeldhöhe
Die Höhe der Miete hat auch Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes. „Ich bin vor Kurzem in eine günstigere Wohnung gezogen und musste einen neuen Wohngeldantrag stellen: Daraufhin habe ich weniger Wohngeld bekommen.” Als Einnahme gilt auch die Unterstützung durch die Eltern. Je nachdem, wie hoch die Unterstützung ist, passt sich auch das Wohngeld an.
Von Arne Seyffert
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