„Wohnen ist kein Luxusgut mehr“: Spanien verabschiedet Mietgesetz gegen zu hohe Preise
Steigende Mieten, knapper Wohnraum: Für viele Menschen wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden – gerade für junge Menschen ein Problem. Um diese Entwicklung zu stoppen, wurde in Spanien ein neues Mietgesetz verabschiedet.
Gerade Studierende und Auszubildende kennen das Problem: In großen Städten sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Wer sich das Wohnen in besonders stark betroffenen Städten nicht leisten kann, muss eventuell auf Studium oder Ausbildung verzichten – trotz Zusage von Uni oder Betrieb. Während 2012 ein Quadratmeter gemieteter Wohnraum in Berlin noch durchschnittlich 6,65 Euro kostete, zahlen Mietende 2023 bereits durchschnittlich 12,92 Euro – Tendenz steigend.
Steigende Mietpreise und knapper Wohnraum sind jedoch nicht nur in Deutschland ein Problem, betroffen sind unter anderem viele EU-Länder, so auch Spanien. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat der spanische Senat nun ein neues Gesetz gegen zu hohe Mietpreise verabschiedet. Ministerpräsident Pedro Sánchez teilte das Ergebnis der Abstimmung, die mit 134 Pro-Stimmen, 117 Contra-Stimmen und einer Enthaltung endete, auf Twitter. Dazu schrieb er: „Wohnen ist kein Luxusgut mehr, sondern ein Recht.“
Spanien: Das soll sich mit dem Mietgesetz ändern
Teil des neuen Mietgesetzes ist ein Regelwerk, das verschiedene Aspekte von Wohnungsbau und Wohnungsvermietung neu regulieren soll. Zunächst dürfen Mieten in Spanien bis 2024 maximal um drei Prozent steigen, anschließend will die spanische Regierung 2025 einen neuen Mietindex festlegen.
Zusätzlich bekommen regionale Behörden die Möglichkeit, besonders betroffene Stadtviertel als „Spannungsgebiete“ auszuweisen, in denen die Mieten strenger reguliert werden dürfen, um so das Wohnungsangebot zu vergrößern. Die Eigentümer von mindestens zehn Immobilien werden zudem durch Bußgelder bestraft, wenn sie zu viele ihrer Wohnung leer stehen lassen, in den neuen „Spannungsgebieten“ werden alle Eigentümer mit mindestens fünf Immobilien betrachtet.
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