Von Australien bis Japan: Wie unterschiedlich ist der Weg zum Working-Holiday-Visum?
Work & Travel ist für etliche Jugendliche und junge Erwachsene ein Traum. Doch wie kommt man eigentlich an das benötigte Visum? MADS erklärt, was man bei den einzelnen Ländern beachten muss.
Ob frisch nach dem Schulabschluss oder zwischen den Semestern – Work & Travel ist eine der populärsten Arten für junge Menschen, sich das Reisen in einem fremden Land zu finanzieren. Wer sich für ein solches Auslandsabenteuer interessiert, sollte allerdings die Beantragung des passenden Visums nicht unterschätzen. Sowohl aus finanzieller als auch zeitlicher Sicht kann dieser Prozess nämlich, je nach Land, erheblich im Umfang variieren.
Australien: kostspielig und unkompliziert
Das Land „Down Under“ gilt als absoluter Favorit unter jungen Rucksack-Reisenden. Wer sich hier auf ein Working-Holiday-Visum (WHV) bewerben möchte, muss einige Kriterien erfüllen, die grundsätzlich von Land zu Land recht ähnlich sind. Dazu gehört ein gültiger Reisepass, ausreichende finanzielle Mittel für Aufenthalt und Ausreise und natürlich ein leeres Vorstrafenregister. Eine Besonderheit des australischen WHV ist die Möglichkeit des „multiple entry“, also der mehrfachen Aus- und Einreise innerhalb der
Geltungsdauer. Der Bewerbungsprozess selbst gestaltet sich recht simpel. Auf dem sogenannten ImmiAccount können alle nötigen Unterlagen, also Reisepass, Geburtsurkunde und finanzielle Nachweise, hochgeladen werden. Anschließend muss die Visagebühr von etwa 380 Euro beglichen werden. Sind alle Schritte getan, dauert es in der Regel nur 14 Tage, bis das fertige Visum ausgestellt wird. Insgesamt ist der Prozess recht unkompliziert und überschaubar, im Vergleich zu anderen Ländern jedoch etwas kostspieliger.
USA: kompliziert und zeitaufwendig
Wer von einem Au-pair-Aufenthalt oder Work and Travel in den USA träumt, muss sich in der Regel auf ein „Exchange Visitor Visa“ bewerben. Dieser Vorgang ist vergleichsweise komplex und sollte gerade hinsichtlich des zeitlichen Aufwands nicht unterschätzt
werden. Bevor das tatsächliche Visum beantragt werden kann, muss man sich auf eines der akzeptierten Programme bewerben. Dazu gehören neben dem Sommer Work-Travel und dem Au-pair auch die Camp Counselor-, Praktikums- oder Trainee-Programme. Im Anschluss können alle weiteren Unterlagen für den Visaantrag eingereicht werden. Dazu gehören neben dem Antragsformular der Reisepass, biometrische Bilder und Angaben zur Programmplatzierung. Die Visagebühr von etwa 170 Euro muss ebenfalls in diesem Schritt gezahlt werden. Anschließend sind Bewerber und Bewerberinnen zu einem Interview in der US-Botschaft oder einem von zwei deutschen US-Generalkonsulaten verpflichtet. Auch hier sind weitere Unterlagen zur finanziellen und familiären Lage vorzuweisen. Die Wartezeiten für einen Termin belaufen sich im Regelfall auf wenige Tage.
Kanada: aufwendig und kostspielig
Auch der unscheinbare Nachbar der USA wird unter jungen Menschen zunehmend beliebter. Laut einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2018 entschieden sich ganze 41,2 Prozent der über 3.000 Befragten für Kanada als Work and Travel-Favoriten. Der Antrag auf ein Working-Holiday-Visum gestaltet sich allerdings nicht nur aufwendig, sondern auch äußerst kostspielig. Das WHV selbst mitsamt biometrischen Daten beläuft sich dieses Jahr auf einen Preis von etwa 235 Euro. Außerdem wird eine ärztliche Untersuchung gefordert, welche von nur neun Vertragsärzten aus drei Praxen deutschlandweit durchgeführt wird. Hier sind also die Anfahrtskosten nach Berlin, Frankfurt oder München nicht zu vergessen. Je nach Praxis liegt die Untersuchung preislich, inklusive Röntgen und Blutergebnissen, bei etwa 330 Euro. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ebenso wie das erweiterte Führungszeugnis ist verpflichtend einzureichen. Diese belaufen sich zusätzlich auf jeweils 13 Euro.
Neuseeland: unkompliziert
Der Antrag auf das neuseeländische Working-Holiday-Visum ist deutlich unkomplizierter. Die Einwanderungsbehörde spricht von einer Bearbeitungszeit von drei Wochen in 80 Prozent der Fälle. Nach einigen Angaben zur Identität, Gesundheit, zum Charakter und den Absichten lässt sich die Visagebühr von 255 Euro bezahlen. Anschließend erhält man eine Mail, die alle einzureichenden Dokumente auflistet – für Deutsche ohne Vorerkrankungen handelt es sich dabei meist nur um einen Scan des Reisepasses. Wichtig ist, dass mindestens 2.300 Euro auf dem Konto des Antragstellers sein müssen, die als Lebenshaltungskosten dienen sollen. Sofern kein gültiges Ausreiseticket vorhanden ist, muss auch dafür ausreichend Geld auf dem Konto vorzuweisen sein. Ein Beweis dieser Rücklagen wird möglicherweise bei der Einreise gefordert. Eine ärztliche Untersuchung ist für einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten nicht erforderlich.
Japan: altmodischer, aber kostenloser Antrag
Auch asiatische Länder werden unter jungen Reisenden stetig beliebter. Laut dem Reiseanbieter Wayers gehört Japan zu den Top 4 der beliebtesten Work and Travel Länder und bei Statista belegt das Land Platz 7. Der Weg zum japanischen WHV weicht jedoch grundlegend von den westlichen Ländern ab. Die Antragstellung findet ausschließlich über die japanische Botschaft bzw. Generalkonsulate statt – eine Online-Bewerbung ist hier nicht möglich. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören Reisepass, Lebenslauf und Motivationsschreiben, Flugticket, ein Finanzierungsnachweis von 2000 bis 3000 Euro, eine Bescheinigung der Auslandskrankenversicherung sowie ein ausgefülltes Antragsformular. Außerdem fordert die Botschaft einen Reiseplan, der möglichst detailliert über die geplante Route und Aktivitäten informiert. Obwohl dieser Antragsprozess recht altmodisch und kompliziert scheint, hat das japanische WHV dennoch einen bedeutenden Vorteil: Es ist kostenfrei.
Last but not least: Argentinien
Ebenfalls als Reiseziel im Kommen sind südamerikanische Länder wie Chile oder Argentinien. Die Beantragung läuft, ähnlich wie bei dem japanischen WHV, über die Botschaft oder das Konsulat ab. Neben dem grundlegenden Antragsformular müssen
zudem Passbild, Reisepass, polizeiliches Führungszeugnis, eidesstattliche Erklärung über ein leeres Vorstrafenregister sowie ein Nachweis der Auslandskranken- und Unfallversicherung eingereicht werden. Wer noch keinen Rückflug gebucht hat, muss auch hier ausreichende finanzielle Mittel vorweisen, welche über die Lebenshaltungskosten von mindestens 2500 Euro hinausgehen.
Bewerbende müssen sich darüber hinaus auf ein kurzes persönliches Gespräch mit dem Konsularbeamten oder -beamtin einstellen. Die argentinische Visagebühr beträgt 150 Euro, liegt also im Vergleich mit anderen WHV deutlich niedriger. Wichtig ist
allerdings, dass bezahlten Jobs hier nur maximal sechs Monate nachgegangen werden darf – der Fokus soll auf dem Reisen liegen.
Von Tina Meyer
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