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Studentische Versicherungen: Deshalb sind die Beiträge gestiegen

Studentische Versicherungen: Deshalb sind die Beiträge gestiegen

Erstmals liegen die Beiträge für die studentische Versicherung durchschnittlich bei über 100 Euro. Woran das liegt und wie man die Kasse wechseln kann.


So ein Blick aufs Konto am Ende des Monats kann schon einmal wehtun. Gerade für den notorisch armen Studenten. Zusätzliche Einbußen auf dem Konto gibt es nun seit dem laufenden Wintersemester wegen einer Erhöhung der Krankenkassebeiträge. Während ein Großteil der Studierenden bislang durchschnittlich 90 Euro für seine Pflege- und Krankenversicherung zahlte, liegen die Beiträge nun bei durchschnittlich über 100 Euro. Die Beiträge sind um circa 15 Euro im Monat gestiegen.

Grund für den Anstieg: Etwa eine halbe Millionen Studierende, die Bafög beziehen, erhalten durch die neue Bafög-Reform der Großen Koalition ein deutliches Plus. Um 75 Euro wurde der Wohnkostenzuschuss ab diesem Semester erhöht. Der Bafög-Höchstsatz steigt somit auf bis zu 853 Euro. Die studentische Krankenversicherung, die sich am Förderungshöchstsatz orientiert, reagiert mit den erhöhten Beiträgen auf diesen Anstieg. Aber auch Studierende, die kein Bafög erhalten, sind von der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge betroffen.    

Wer zahlt die studentische Versicherung?

Ab einem Alter von 25 Jahren, kannst du nicht länger familienversichert sein. Auch Studierende, die über 450 Euro im Monat verdienen, müssen sich studentisch selbst versichern. Bei über 20 Arbeitsstunden die Woche oder dem Erreichen des 14. Fachsemesters können Studierende die Vorteile einer studentischen Versicherung allerdings nicht mehr in Anspruch nehmen.

So kannst du deine Krankenkasse wechseln

Vergleichsportale zeigen, ob du durchschnittlich viel oder wenig für deine Versicherung zahlst. Aber Achtung: Manche Portale haben die Beitragshöhe noch nicht an die Erhöhung des jetzigen Semesters angepasst. Deshalb solltest du auf den jeweiligen Seiten der Krankenkassen noch einmal die angebotenen Beiträge überprüfen.

Voraussetzung für den Wechsel der Krankenkasse ist allerdings, dass du bereits länger als 18 Monate bei der Versicherung versichert bist. Sonderfall: Bei einem erstmaligen Zusatzbeitrag oder einer Erhöhung dieses Beitrags, hast du ein Sonderkündigungsrecht und die Bindungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

Um die Krankenkasse zu wechseln, musst du die Kündigungsfrist deiner Versicherung beachten. Ansonsten kannst du den Eintritt in eine neue Versicherung bei den meisten Krankenkassen entspannt online durchführen. Dafür solltest du eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und eventuell ein Passbild vorlegen können.

Von Nina Hoffmann


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