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Irreführender Trailer: Fans verklagen Filmstudio – mit erstem Erfolg

Irreführender Trailer: Fans verklagen Filmstudio – mit erstem Erfolg
Foto: Luca Carlino/Imago

Ein Film hält nicht, was der Trailer verspricht: Ärgerlich – doch kann man da direkt das Produktionsstudio verklagen? Zwei Fans der Schauspielerin Ana de Armas versuchen es. Jetzt wurde ihre Klage zugelassen.


Trailer, die in die Irre führen, sind ab sofort ein heikles Thema in Hollywood. Ein Richter hat im US-Bundesstaat Kalifornien nun eine Klage zweier Filmfans gegen das Hollywood-Studio Universal zugelassen. Demnach verstoßen Trailer gegen das Gesetz, wenn diese über irreführende Werbung verfügen.

„Yesterday“-Trailer mit Ana de Armas

Was war im konkreten Fall passiert? Anfang des Jahres hatten zwei Männer in den USA eine Sammelklage gegen das Hollywoodstudio Universal eingereicht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Conor Woulfe und Peter Michael Rosza hatten sich den Trailer zur Musical-Komödie „Yesterday“ (2019) angeschaut. Darin zu sehen: ihre Lieblingsschauspielerin Ana de Armas, unter anderem bekannt aus dem fiktiven Marylin-Monroe-Biopic „Blonde“. Allein ihretwegen wollten sie sich „Yesterday“ also ansehen und liehen ihn bei Prime Video für je 3,99 US-Dollar aus – mussten jedoch feststellen, dass die Schauspielerin aus der finalen Fassung rausgeschnitten wurde. Daher fordern sie nun 5 Millionen Dollar Schadenersatz, um betroffene Kundinnen und Kunden zu kompensieren.

Kunst oder Werbung?

Über Monate hinweg zog sich der Prozess, ob es überhaupt zu einer Klage kommen kann. Zuvor musste nämlich entschiedenen werden, ob Trailer Kunst oder Werbung sind. Das Filmstudio Universal argumentierte, dass Trailer eine Kunst für sich seien. Über sie erhielten Zuschauer und Zuschauerinnen in wenigen Minuten einen Einblick in eine Geschichte, die bewusst auf Stilmittel zurückgreife. Die Anwaltschaft von Universal verwies hierzu auf „Jurassic Park“ als Beispiel. Dieser Trailer bestand nur aus Material, das nicht im Film vorkommt, sondern extra für einen stimmungsvollen Trailer gedreht wurde.

Doch die Argumentation reichte dem US-Bezirksrichter Stephen Wilson laut Variety nicht aus: „Universal liegt damit richtig, dass Trailer ein gewisses Maß an Kreativität und redaktionellem Ermessen erfordern, aber diese Kreativität überwiegt nicht den kommerziellen Charakter eines Trailers. Im Kern ist ein Trailer eine Werbung, die darauf abzielt, einen Film zu verkaufen, indem sie den Verbrauchern eine Vorschau des Films bietet

Damit steht fest: Ein Trailer kann durchaus gegen das Gesetz für irreführende Werbung verstoßen. Der Richter lässt die Klage dementsprechend zu.

Wie geht es nun weiter

Es ist noch keine Urteil gefällt worden. Bisher hat der zuständige Richter nur diese Einzelfrage entschieden, sodass der Prozess nun auf dieser Grundlage weiterlaufen kann. Öffnet dieser Fall nun die Türen für weitere Schadensersatzklagen? Der Richter möchte gerade das verhindern. Er wolle nicht, dass jeder Filmfan eine Klage einreicht, weil er persönlich von einem Film enttäuscht ist und dann konstruiert, dass er nach dem Trailer etwas anderes erwartet hat. So stellt er klar, dass die Gesetze über irreführende Werbung nur zuträfen, wenn eine „signifikante Zahl vernünftiger Konsumenten“ davon in die Irre geleitet werden könne.

Im Fall von de Armas könnten die Fans aber Erfolg haben. Nach Angaben von Drehbuchautor Richard Curtis war sie eigentlich zwischenzeitlich als Love Interest für Hauptfigur Jack (Himesh Patel) geplant, dementsprechend auch im Trailer zu sehen, doch bei Testvorführungen kam dies nicht gut an. Der Protagonist sollte sich von seiner eigentlichen Liebe Ellie (Lily James) nicht entfernen. Daher habe man alle Szenen gestrichen.

Wie der Fall weiterverlaufen wird, bleibt abzuwarten. In Hollywood sorgen die jüngsten Entwicklungen dennoch für Aufsehen. Schließlich spielen viele Trailer bewusst mit den Erwartungen des Publikums.

Von Cara Kreth


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