Gerichtsurteil: Bafög muss höher sein als Bürgergeld
Bafög: Der staatliche Bildungskredit ist immer wieder Grund für Diskussionen, doch für viele Studierende ist er die einzige Möglichkeit ihr Studium zu finanzieren. Das Berliner Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass der Bafög-Mindestbetrag zu gering ist.
Am Dienstag, 9. Juli 2024, entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass der aktuelle Bafög-Mindestsatz von 427 Euro nicht unter dem Bürgergeldminimum von 446 Euro liegen dürfe. Es reagierte damit auf die Klage einer jetzt 29-jährigen Berlinerin, die dort seit 2016 Medizin studiert. Die Klägerin argumentierte, um menschenwürdig leben zu können, müssten auch Studierende mindestens das Bürgergeld erhalten.
Wichtig: im Verfahren ging es um die gültigen Mindestsätze von 2021. Diese wurden inzwischen erhöht.
Kurzfristig keine Konsequenzen
Das Urteil hat erstmal keine bindende Wirkung für die Politik. Denn das Berliner Verwaltungsgericht ist nicht dazu befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Bundestagsgesetzes festzustellen. Deshalb hat es die Klage jetzt an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Das Berliner Verwaltungsgericht unterstellt der Bundesregierung nun allerdings schwere methodische Fehler bei der Regelung der Mindestsätze.
Diskussion um Bafög-Erhöhung
Zwar bildete nur ein Fall die Grundlage für die Entscheidung. Trotzdem könnten viele weitere von dem Ungleichgewicht betroffen sein. Eine große Tragweite hat das Thema außerdem für die Politik. Gerade bei SPD und den Grünen, die im Anfang Juni schon eine Bafög-Erhöhung bewirkt haben, könnten dadurch neue Erhöhungsbestrebungen aufkommen.
Derweil reagieren auch zahlreiche Verbände auf das Urteil mit neuen Forderungen. So kritisierte Andreas Keller, Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft GEW: „Auch nach der 29. Novelle der Ampel bleiben die Bedarfssätze (…) weit unter denen des Bürgergelds.“
Von Hendrik Heim
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