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Energiepauschale: So erhalten Studierende die 200-Euro-Einmalzahlung

Energiepauschale: So erhalten Studierende die 200-Euro-Einmalzahlung
Foto: Unsplash/Christian Dubovan

Lange mussten Studierende warten, seit dem 15. März ist es endlich so weit: Studis, die zum 1. Dezember des vergangenen Jahres in Deutschland immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung offiziell beantragen. Und so funktioniert’s.


Im Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung allen Studierenden eine finanzielle Soforthilfe versprochen – und das schon im September. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt es: „Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden. Denn gerade für sie sind die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung.“ Seit dem 15. März ist die Plattform, auf der man die Ausgleichszahlung beantragen kann, freigeschaltet.

Wer bekommt die Energiepauschale?

Alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule innerhalb Deutschlands eingeschrieben waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung. Auch wer sich nach diesem Zeitpunkt exmatrikuliert hat, kann den Antrag stellen. Ebenfalls berechtigt, die 200 Euro zu erhalten, sind alle Fachschülerinnen und Fachschüler „sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses“, die zum angegebenen Zeitpunkt in einer Ausbildungsstätte Deutschlands eingeschrieben waren. Voraussetzung ist in allen Fällen ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung online entgegengenommen, und zwar auf der eigens hierfür eingerichteten Seite einmalzahlung200.de.

Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, brauchen die Antragstellenden ein BundID-Konto. Dafür benötigt man wiederum einen Identitätsnachweis. Dafür gibt es drei Optionen:

  • einen Ausweis mit Onlinefunktion
  • Europäische Digitale Identität (sog. eID)
  • Elster-Zertifikat

Sollten einzelne Bewerbende nicht in der Lage sein, eine dieser Methoden zu nutzen, ist auch eine Authentisierung über eine von der Hochschule ausgestellte PIN möglich.

Wie funktioniert der Berechtigungsnachweis?

Um nachzuweisen, dass man berechtigt ist, die Einmalzahlung zu erhalten, vergeben die Hochschulen Zugangscodes. Nur mit einem solchen personalisierten Schlüssel kann man das Antragsformular absenden.

Einmalzahlung200: Portal mit Startschwierigkeiten

Am Morgen brach das für den Antrag vorgesehene Portal Einmalzahlung200.de zwischenzeitlich zusammen, wie unser RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Doch auch am Nachmittag ist Geduld gefragt: Wer seine Einmalzahlung beantragen will, landet im digitalen Warteraum. Im Test der MADS-Redaktion um 14 Uhr betrug die Wartezeit mehr als eine halbe Stunde.

Von Tim Klein und Finn Bachmann


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Über den Autor/die Autorin:

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