Update: Die neuesten Entwicklungen im Fall Diddy
Als wären die bisherigen Anklagen gegen Rapper Diddy, bürgerlich Sean Combs, nicht schon schlimm genug, kommen in regelmäßigen Abständen neue erschreckende Vorwürfe hinzu. Diddy soll laut einer weiteren Zivilanklage Minderjährige vergewaltigt haben. Die aktuellen Entwicklungen in der Übersicht.
Diddy, der mit bürgerlichem Namen Sean John Combs heißt und in den 90er-Jahren als Rapper Bekanntheit erlangte, ist vor einigen Woche festgenommen worden. Mehrere Menschen werfen ihm eine Vielzahl von Anschuldigungen vor, die von sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, nicht einvernehmlicher Pornografie bis hin zu Menschenhandel für sexuelle Ausbeutung reichen. Auf von ihm veranstalteten sogenannten „Freak Off“-Partys soll er Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen durch etwaige Substanzen gefügig gemacht und gefilmt haben, um die Opfer anschließend mit den Videoaufnahmen erpressen zu können. Neueste Entwicklungen in den Fällen zeigen nun, dass sich Diddy noch gegen weitere Anklagen behaupten muss.
Immer mehr Klagen von minderjährigen Opfern
Mit den Worten „Du bist bereit für die Party“ soll Diddy ein 13-jähriges Mädchen betäubt und vor den Augen weiterer Menschen mehrfach vergewaltigt haben. Weitere Prominente sollen laut Anklageschrift an der Vergewaltigung beteiligt gewesen sein. Die Tat soll sich im Jahr 2000 nach den MTV Music Awards ereignet haben, als das Mädchen von einem Limousinenfahrer auf Diddys Aftershow-Party eingeladen wurde.
Das ist aber nicht die einzige Klage eines minderjährigen Opfers gegen Diddy. Ein 17-jähriger Junge gibt ebenfalls an, von Diddy Drogen verabreicht bekommen zu haben und sexuell genötigt worden zu sein.
Prozessbeginn voraussichtlich im Mai 2025
Die Staatsanwaltschaft beschloss bei der Anhörung in New York, den Prozess am 5. Mai 2025 beginnen zu lassen. Combs soll bis dahin in Untersuchungshaft verweilen. Derzeit sitzt er im New Yorker Gefängnis „Metropolitan Detention Center“ in Brooklyn ein. Von seinen Anwälten wurde zwar eine Entlassung gegen Kaution beantragt, diese wurde jedoch abgelehnt. Zudem erheben immer mehr Männer und Frauen Vorwürfe gegen Diddy und kündigen Zivilklagen an. Die Zahl beläuft sich aktuell auf rund 120.
Nach wie vor werden ihm Sexhandel, organisierte Erpressung, Betrug und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Sollten die Geschworenen ihn in allen Anklagepunkten für schuldig befinden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Trotz der Vorwürfe und der partiellen Beweislage – wie Videoaufnahmen, die ihn zeigen, als er handgreiflich gegenüber seiner Ex-Freundin wird – plädiert Combs weiterhin auf nicht schuldig. Auch seine Familie, die sich vor ein paar Tagen erstmals auf Social Media zu den Delikten äußerte, nimmt den Rapper in Schutz.
Von Lina Dobel
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