Immer mehr Schulen verbieten Lehrern Whatsapp
Immer mehr Schulleiter in Hannover verbieten ihren Lehrern die Nutzung des Kurznachrichtendiensts Whatsapp für Schulzwecke. Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat in einem Rundschreiben an alle Schulen erklärt, dass der Einsatz von Whatsapp zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrpersonal und Schülern aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig sei. Thiel empfiehlt Lehrern, für die elektronische Kommunikation mit Schülern oder Eltern eine schulische E-Mail-Adresse zu nutzen.
Datenschutzbeauftrage: Whatsapp an Schulen ist unzulässig …
Bei der Nutzung von Whatsapp würden personenbezogene Daten verarbeitet, warnt Datenschützerin Thiel. Der Nutzer müsse sich anmelden, damit würden automatisch alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte an den Anbieter übertragen. Der Nutzer von Whatsapp sei für die Übermittlung seiner Kontaktdaten datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Daten würden an ein US-Unternehmen übertragen, also in ein Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Damit sind sie dort staatlichen Stellen zugänglich.
… aber Realität, sagt das Ministerium
Nach Ansicht des Kultusministeriums gehört die Verwendung von Messenger-Diensten jedoch zur schulischen Realität. Datenschutz dürfe man nicht nur über Verbote thematisieren, teilt eine Sprecherin mit, sondern über „das Aufzeigen konstruktiver und pragmatischer Wege“. Über das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung prüfe man gerade, welche datenschutzkonformen Messenger es gebe.
Viele Schulleiter wollen lieber erst mal auf Nummer sicher gehen und haben ihren Lehrern den Einsatz von Whatsapp für schulische Zwecke untersagt, zumal Jugendliche unter 16 Jahren den Messenger ohnehin nicht benutzen dürften. Was die Lehrer privat täten, sei ihnen natürlich selbst überlassen, sagen die Rektoren. Privat mit Schülern zu chatten sei ohnehin tabu, sagt Torsten Neumann vom Verband Niedersächsischer Lehrkräfte.
Was sind die Alternativen?
Die Nichtnutzung von Whatsapp bereite der Schule keine Schwierigkeiten, auch wenn es natürlich den Vorteil einer schnellen und gruppenbezogenen Kommunikation biete, sagt Jens Bormann von der Realschule Misburg. Über die schuleigene Plattform Iserv hätte nicht nur jeder Lehrer ein eigenes E-Mail-Konto, sondern man könne auch Klassengruppen einrichten, allgemeine Dateien hinterlegen, und das Ganze könne über Iservapp auch über ein Smartphone genutzt werden.
Auch Beate Günther von der Schillerschule hat ihr Kollegium darauf hingewiesen, dass man keine Klassenkommunikation mehr über Whatsapp führen soll. Mit der Plattform Iserv sei man auf der sicheren Seite. Auch an der Sophienschule verzichten die Pädagogen auf Whatsapp, mit Schul.Cloud und Webuntis stünden den Lehrern Alternativen zur Verfügung, sagt Schulleiter Peter Kindermann. An den Integrierten Gesamtschulen List, Bothfeld und Linden wird der amerikanische Messengerdienst ebenfalls nicht eingesetzt.
Whatsapp-Nutzer müssen mindestens 16 sein
Auch Eberhard Dolezal von der IGS Büssingweg weist darauf hin, dass für Whatsapp das Mindestalter von 16 Jahren gelte. Wenn jüngere Schüler den Dienst nutzten, dann müssten sie bei ihrem Geburtsdatum geschummelt haben. „Das dürfen Schulen natürlich auch nicht unterstützen, tun das aber implizit, wenn Lehrer mit ihren unter 16 Jahre alten Schülern Whatsapp-Kontakte unterhalten.“
Michael Schneemann, Direktor der Goetheschule, sagt: „Wichtiger als restriktive Maßnahmen ist, dass Schüler dazu befähigt werden, sich als mündige Bürger in der digitalen Welt zu bewegen. Dazu gehört auch, aber nicht nur, Aufklärung über Datenschutz und -missbrauch. Es ist nicht einfach, zu der Einsicht zu gelangen, dass es besser ist, auf ein bequemes und vermeintlich kostenfreies Angebot zu verzichten.“ Sandra Heidrich von der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Sehnde betont, dass Lehrer mit gutem Beispiel vorangehen müssten. Sie hat in ihrem Kollegium nicht nur Whatsapp untersagt, sondern auch die Auftritte der Schule bei Facebook, Twitter und Instagram gelöscht.