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Hitzefrei an Schulen: Wie heiß muss es dafür sein?

Hitzefrei an Schulen: Wie heiß muss es dafür sein?
Foto: Chris - stock.adobe.com

Wenn die Temperaturen steigen, hoffen viele Schülerinnen und Schüler auf Hitzefrei – doch wie viel Grad müssen dafür erreicht werden? Und wer entscheidet, wann der Unterricht ausfällt?


 

Ins Freibad gehen, mit den Freunden ein Eis essen oder ab in den Zoo: Bei hohen Temperaturen fallen gerade Kindern unzählige Aktivitäten ein, die sie besser finden würden, als in der Schule zu sitzen – zumal die Konzentration schnell nachlässt, wenn es zu heiß ist. Dennoch müssen Schüler an heißen Tagen meistens bis in die Mittagsstunden die Schulbank drücken. Doch wieso gibt es hierzulande so selten Hitzefrei?

Hitzefrei: Kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz

In Deutschland gibt es kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz: Die Bundesländer können eigenständig entscheiden, ob und wann es in Schulen Hitzefrei gibt. Nur vereinzelt folgt man dabei Richtwerten.

Grundsätzlich gäbe es heutzutage, selbst bei drückender Schwüle und hochsommerlichen Temperaturen, immer seltener Hitzefrei, so Michael Gomolzig vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Baden-Württemberg. Verlässlichen Grund- oder Ganztagsschulen fehle der Spielraum: Entließen Schulleiter die Schüler wegen schwüler, drückender Hitze früher als nach Stundenplan, rufe garantiert eine aufge­brachte Mutter oder ein aufgebrachter Vater in der Schule an und beschwere sich darüber, dass schon wieder Un­terricht ausfalle, erklärt Gomolzig.

Lasse der Rektor die Schüler jedoch bis zur letzten Stunde über ihren Büchern schwitzen, müsse er sich von anderen Eltern vorwerfen lassen, dass er kein Herz für Kinder habe. Fakt ist: Für Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind oder bei Alleinerziehenden wäre bei einem vorzeitigen Schulschluss die Beaufsichtigung der Kinder nicht gewährleistet.

Wann es Hitzefrei gibt, hängt vom Bundesland ab

Ob oder wann es Hitzefrei gibt, liegt zwar bei der Schulleitung – in einigen Bundesländern gibt es aber Richtlinien, denen man folgt.

Brandenburg: Für Grundschulen und die Sekundarstufe I, also die Klassenstufen eins bis zehn, gilt in Brandenburg laut dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS): „Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.“ Für Schüler der Sekundarstufe II, des zweiten Bildungsweges und der Fachschulen werde der Unterricht in der Regel dem Stundenplan entsprechend fortgesetzt.

Bremen: In Bremen kann ab einem Richtwert von mindestens 25 Grad im Schulgebäude der Unterricht beendet werden. Dabei darf die Temperatur allerdings nicht in einem Raum gemessen werden, der direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Ausgenommen ist der Schwimmunterricht.

Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen gilt der Richtwert einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Bei unter 25 Grad ist Hitzefrei nicht zulässig.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier sollen die Unterrichtsstunden nur im Notfall ausfallen – also, wenn die Wärme und Luftfeuchtigkeit nicht mehr zumutbar sind.

Saarland: Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur legt zwar fest, dass die schulische Betreuung an besonders heißen Tagen gewährleistet sein muss, allerdings muss jede Schule für das Wohl der Schüler und Lehrkräfte sorgen. Ist das Klassenzimmer zum Beispiel überhitzt, können stattdessen Ausflüge gemacht werden. Und: Ist die Außentemperatur bis 10 Uhr bereits bei 23 Grad im Schatten, dürfen in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden. Auch Hausaufgaben für den nächsten Tag werden nicht erteilt.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt gilt für die Sekundarstufe I: An Tagen, an denen um elf Uhr im Unterrichtsraum 26 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht beendet werden. Auch eine Einbeziehung der Jahrgänge 11 und 12 sei in Ausnahmefällen möglich.

Hitzefrei: Meistens entscheidet die Schulleitung

In den meisten Fällen entscheidet die Schulleitung, wann oder ob es Hitzefrei gibt. Das gilt für Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Bayern trifft das Ministerium die Entscheidung darüber, ob Schüler frühzeitig nach Hause gehen können, von der Situation abhängig: Kann der Unterricht zum Beispiel an kühlere Orte verlegt werden?

In Berlin wird härter durchgegriffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie macht deutlich: „Schule ist Pflicht. Und der Ausfall oder das Versäumen von Unterricht muss die Ausnahme sein. Darum gibt es kein ‚Hitzefrei‘ ab einer bestimmten Temperatur mehr, sondern der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden.“

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Von RND / Jessica Orlowicz


Über den Autor/die Autorin:

MADS-Team

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