Selbstbestimmungsgesetz: So funktioniert die Namens- und Geschlechtsänderung ab 1. August
Ade, Transsexuellengesetz: Seit 1. August können trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen beim Standesamt melden, dass sie ihren Vornamen und das Geschlecht ändern wollen. Wer das heute macht, kann pünktlich zum 1. November die Erklärung abgeben, wenn das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt. Was es zu beachten gilt. Es war ein langer Weg, doch die Ampelregierung … Selbstbestimmungsgesetz: So funktioniert die Namens- und Geschlechtsänderung ab 1. August weiterlesen
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