
Schwesta Ewa muss ohne ihr Baby in den Knast

Rapperin Schwesta Ewa wurde 2017 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Jetzt muss sie die Gefängnisstrafe antreten – doch ihr Baby darf sie nicht mitnehmen.
Verurteilt wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung wurde Skandal-Rapperin Schwesta Ewa bereits im Jahr 2017 – doch nun muss die 35-Jährige ihre Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten laut „Bild“-Informationen in den nächsten zehn Tagen antreten. Und: Sie dürfe ihr Baby nicht mitnehmen, da es sich bei der JVA Willich nahe Düsseldorf nicht um ein Mutter-Kind-Gefängnis handele.
Der „Bild“ sagte Schwesta Ewa dazu: „Ich kann es nicht glauben! Ich bin seit Januar Mutter. Was mache ich denn nun? Ich habe mich seit meiner Verurteilung immer vorbildlich verhalten.” Mitte August hatte die Rapperin noch ein Bild mit ihrer Tochter auf Instagram gepostet und dazu unter anderem geschrieben: „Ich genieße wirklich jeden Tag mit meinem Schatz, denn ich weiß immer noch nicht, wann es ins Mutter-Kind-Gefängnis geht.“
Doch nun sieht es danach aus, als wenn es für sie allein ins Gefängnis geht – und die Tochter anderweitig untergebracht werden muss.
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RND/hsc