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Mann mit Nazi-Tattoo im Freibad – Bademeister ignoriert Beschwerde

Mann mit Nazi-Tattoo im Freibad – Bademeister ignoriert Beschwerde
Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Badegast in Brandenburg/Havel zeigte sich mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf dem nackten Oberkörper in einem Schwimmbad. Die Beschwerde eines anderen Badegastes hatte für ihn keine Konsequenzen.


In einem Freibad in Brandenburg/Havel hatte ein Mann öffentlich ein Nazi-Tattoo zur Schau getragen – auf seiner nackten Brust soll ein Hakenkreuz zu sehen gewesen sein, wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ (MAZ) berichtet. Auf Beschwerden eines anderen Badegastes soll der Bademeister dem Bericht zufolge nicht reagiert haben. Im Gegensatz: Er soll den Mann sogar noch gefragt haben, ob er sich denn „wirklich belästigt“ fühle.

Dieser Vorfall aus dem Mai ist nun noch mal Thema in der Stadt Brandenburg an der Havel. So hat Oberbürgermeister Steffen Scheller (CDU) gegenüber „MAZ“ betont, dass niemand mehr unbehelligt seine Hakenkreuz-Tattoos in dem Schwimmbad zur Schau stellen dürfe. Und auch der Linken-Fraktionschef Andreas Kutsche berichtete über den Fall und bestätigte, dass die Beschwerde des Badegastes, der für die jüdische Begegnungsstätte Schloss Gollwitz arbeitet, keinen Erfolg gehabt habe. Er bat demnach die Stadtverwaltung um Aufklärung und erinnerte daran, dass das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Straftat sei.

Nazi-Tattoo hatte keine Konsequenzen für den Badegast

In dem konkreten Fall hatte das Tattoo und dessen öffentliches Zeigen keine Konsequenzen: Der Mann wurde weder angezeigt noch aus dem Bad geworfen, wie die „MAZ“ berichtet. Der Marketingchef des Freibades, Guido Schütz, gab zwar an, dass der Mann gebeten worden sei, das NS-Symbol zu verdecken, mehr aber nicht passiert sei. „Das hätte sofort zur Anzeige gebracht werden müssen. Und dieser Gast hätte ein Hausverbot bekommen müssen“, so Schütz gegenüber der „MAZ“. Das Bad dulde keine Straftaten auf seinem Gelände.

Die Leitung habe allen Mitarbeitern nun eine Übersicht verfassungswidriger Symbole und Gesten übergeben, damit sie eine Handlungsanleitung für künftige Fälle haben. Außerdem soll die Haus- und Badeordnung überarbeitet werden.

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RND/hsc


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